Es geht um Räume, die die Stadt Bad Kreuznach von dem Stadtratsmitglied angemietet hatte. Jahrelang war in der Hochstraße unter anderem das Sozialamt untergebracht (Foto). Dann kündigte die Stadt das Mietverhältnis, im Jahr 2016 zog die Behörde schließlich aus. Danach aber habe keine ordnungsgemäße Rückgabe stattgefunden, sagt der Vermieter. Auch die Schlüssel habe er erst im vergangenen Jahr erhalten. Er fordert deshalb vor dem Landgericht Bad Kreuznach Mietrückstände in Höhe von mehr als 200.000 Euro ein.
Die Stadtverwaltung sieht das anders. Auch in einem ersten Verfahren gibt es keine Einigung zwischen der Stadt und dem Stadtratsmitglied. Dabei geht es um Schäden, die in den Mieträumen entstanden sein sollen. Ein Urteil des Landgerichts dazu steht noch aus.
Verkündungstermine angekündigt
In beiden Verfahren hat das Landgericht Bad Kreuznach jetzt sogenannte Verkündungstermine angekündigt. In ersten Verfahren um die Schäden in den Mieträumen ist er am 22. November. In dem Mietstreit ist der Verkündungstermin am 22. Dezember. Bei den jeweiligen Verkündungsterminen wird das Landgericht Bad Kreuznach entweder ein Urteil fällen oder erklären, dass weitere Beweise erhoben werden müssen.