Bei dem Anklagten handelt es sich nach Angaben des Gerichts um einen 60-Jährigen, der zuletzt in Nordrhein-Westfalen gelebt hat. Der Vorwurf gegen ihn lautet konkret: mutmaßliche Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung.
Zuständig für Mainz, Bad Kreuznach und Wiesbaden
Der Mann hat laut Staatsanwaltschaft als hauptamtlicher Kader der "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) das Gebiet Mainz geleitet - zu diesem gehörten neben Mainz auch die Räume Bad Kreuznach, Wiesbaden, Rüsselsheim, Kelsterbach und Hofheim. Unter dem Decknamen "Çolak" habe er zwischen 2015 und 2016 Spendenkampagnen und Veranstaltungen organisiert, um Geld für die PKK zu sammeln. Der Angeklagte war im Mai vergangenen Jahres festgenommen worden, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.
Angeklagter bestreitet PKK-Kontakte
Der 60-Jährige bestreitet die Vorwürfe. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin kündigte sein Verteidiger bei einem Vorgespräch der Prozessbeteiligten an, der Angeklagte werde sich auf humanitäres Engagement berufen. Zum Zeitpunkt der Beschaffung finanzieller Mittel sei er nicht in Strukturen der PKK eingebunden gewesen.
Tödliche Anschläge
Bei der PKK handelt es sich laut Anklage um eine terroristische Vereinigung, deren Zweck und Tätigkeit darauf gerichtet ist, Mord oder Totschlag zu begehen. So gehörten Anschläge mit Sprengstoff und Waffen, bei denen Soldaten, Polizisten und vereinzelt auch Zivilisten verletzt und getötet würden, zum festen Bestandteil der Organisationsstruktur der PKK.
Die Kurden sind eine große Minderheit in der Türkei. Viele von ihnen werfen dem Staat Unterdrückung vor. Die PKK setzt sich nach eigenen Angaben für sie ein.
Das Koblenzer Oberlandesgericht hat für den Prozess vorerst elf Verhandlungstermine bis zum 19. Februar angesetzt.