Ein Betrüger gesteht in Bad Kreuznach, dass er Geheimzahlen ausgespäht und EC-Karten entwendet hat. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Robert Michael)

Prozess um Geldautomaten-Masche

Geheimzahlen ausgespäht: Betrüger gesteht in Bad Kreuznach

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Ein Mann aus Frankreich soll an Geldautomaten unter anderem in Rheinhessen und im Raum Bad Kreuznach mit dem sogenannten Shoulder Surfing Bankkunden betrogen haben. Jetzt steht er vor Gericht.

Der Angeklagte hat am Donnerstagmorgen seinen Verteidiger eine Erklärung verlesen lassen. Darin gesteht er nach Angaben des Landgerichts Bad Kreuznach die Tat.

Laut Anklage soll er meistens mit jemandem zusammen seine Opfer am Geldautomaten ausgespäht und beklaut haben. Eine ganze Bande war nach Angaben des Landgerichts Bad Kreuznach unter anderem in Rheinhessen und an der Nahe unterwegs. Zusammen haben sie knapp 65.000 Euro erbeutet.

Am Geldautomat in Gespräch verwickelt und EC-Karte gestohlen

Besonders ältere Menschen soll der Angeklagte, der aus Frankreich stammt, betrogen haben. Die Methode nennt sich "Shoulder Surfing": Laut Anklage wurde zunächst der Sichtschutz an Geldautomaten entfernt. Wenn ein Kunde am Automaten Geld abholte, soll einer der Beteiligten die Geheimzahl ausgespäht haben.

Dann sei das Opfer in ein Gespräch verwickelt worden, um unauffällig die EC-Karte stehlen zu können. Danach sei mit Karte und PIN an Automaten anderer Banken Geld vom Konto der Opfer geholt worden.

Geheimzahl ausgespäht und Geld abgehoben

Das musste relativ zeitnah geschehen, bevor die Bestohlenen ihre Karten haben sperren lassen. In einem Fall soll der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft bei der Spardabank Mainz eine EC-Karte gestohlen und kurz darauf 7.700 Euro abgehoben haben. Zwei Tage später soll er bei einem Schnellrestaurant in Straßburg mit der Karte bezahlt haben.

Mit Überwachungskamera auf die Spur gekommen

Nach Angaben des Gerichts war die Polizei über Aufnahmen der Überwachungskameras auf seine Spur gekommen. Da der Mann unter anderem wegen einer ähnlichen Tat, einschlägig vorbestraft ist, sei er bei einem Abgleich der Videoaufnahmen aufgefallen.

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