Demnach wurden mittels der Datenabfrage Besucher einer Gaststätte in der Mainzer Innenstadt ausfindig gemacht, um diese als mögliche Zeugen des Vorfalls zu gewinnen.
Ein Besucher war Ende November nach dem Verlassen der Gaststätte offenbar so gestürzt, dass er einige Tage später aufgrund seiner Verletzungen starb. Die Polizei suchte Mitte Dezember auch mit einer Pressemitteilung nach Zeugen.
Polizei fragte Luca-App-Daten aktiv nach
Eine verantwortliche Mitarbeiterin der Gaststätte bestätigte dem SWR, dass Beamte der Mainzer Kriminalpolizei sie nach dem Vorfall aktiv nach Daten aus der Luca-App gefragt hätten - offenbar, um mit an diesem Abend Anwesenden sprechen zu können.
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Später, so die Mitarbeiterin, habe sie dann via Luca-App eine Bitte des Gesundheitsamtes Mainz um Datenfreigabe bezüglich der am 29. November anwesenden Gäste erhalten. Dieser habe sie stattgegeben. Ein Gast an jenem Abend, mit dem der SWR sprechen konnte, berichtete, er sei am 20. Dezember von der Polizei in Mainz kontaktiert worden, mit dem Hinweis, dass seine Kontaktdaten via Luca-App gewonnen worden seien.
Daten der Luca-App für Strafverfolgung unzulässig
Die Nutzung von Daten der Luca-App, die in vielen Gaststätten und Restaurants zur Corona-Kontaktverfolgung eingesetzt wird, ist unter anderem laut Infektionsschutzgesetz aus datenschutzrechtlichen Gründen für die Strafverfolgung unzulässig. Auch die Landesregierung Rheinland-Pfalz wirbt auf ihrer Website ausdrücklich damit, dass die anhand der Luca-App gewonnenen Daten nicht für die Strafverfolgung verwendet würden.
Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Mainz dem SWR in einer schriftlichen Stellungnahme die Datenabfrage mit Hilfe der Luca-App bestätigt. Insgesamt seien so 21 potentielle Zeugen ausfindig gemacht und angerufen worden. Dies sei mit der entsprechenden Polizeibehörde abgestimmt gewesen und aufgrund einer fehlerhaften Bewertung des Infektionsschutzgesetzes erfolgt.
Staatsanwaltschaft bittet um Entschuldigung
Tatsächlich gebe es für die Datenabfrage "keine hinreichende rechtliche Grundlage". Man habe bereits den Datenschutzbeauftragten der Behörde informiert und beabsichtige, auch den Landesdatenschutzbeauftragten zu unterrichten. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Staatsanwaltschaft würden hinsichtlich der Rechtslage sensibilisiert.
Wörtlich heißt es weiter: "Die Staatsanwaltschaft Mainz drückt ihr Bedauern gegenüber den insoweit vom unzulässigen Zugriff auf die Daten Betroffenen aus und bittet darum, diesen Zugriff zu entschuldigen." Es werde sichergestellt, dass die entsprechenden Daten nicht weiter genutzt würden. Zudem habe die Staatsanwaltschaft eine Prüfung veranlasst, inwiefern in weiteren Ermittlungsverfahren auf Daten der Luca-App zurückgegriffen worden sei. Bisher sei kein weiterer Fall bekannt.