Der psychiatrische Gutachter soll voreingenommen gegen den Angeklagten sein. Das hat der Verteidiger des Angeklagten in einem umfangreichen Antrag begründet. Unter anderem argumentiert er, der Gutachter habe aufgrund von Vermutungen falsche Behauptungen aufgestellt.
Befangenheitsantrag gegen Gutachter wird geprüft
Der Gutachter hatte vor Gericht dargelegt, dass der Angeklagte voll schuldfähig sei, der Alkoholkonsum des Angeklagten habe nicht zu einer verminderten Steuerungsfähigkeit geführt. Dies beruhe nur auf einer Vermutung des psychiatrischen Gutachters, so der Strafverteidiger in seinem Antrag vor Gericht.
Nach Angaben der Staatsanwältin ist eine Stellungnahme zu diesem Antrag heute aufgrund des Umfangs nicht möglich - auch weil Argumente dabei seien, die schlichtweg nicht zutreffend seien.
Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Nebenklage verschoben
Ursprünglich waren für Montag die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Nebenklage geplant. Diese konnten wegen des Befangenheitsantrags gegen den psychiatrischen Gutachter nicht gehalten werden. Es ist nicht der erste Antrag des Verteidigers. Zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft appelliert, den Prozess nicht weiter in die Länge zu ziehen - insbesondere auch mit Rücksicht auf die Mutter des Opfers.
Dem 50 Jahre alten Angeklagten aus Idar-Oberstein (Kreis Birkenfeld) wird vorgeworfen, den 20-jährigen Mitarbeiter einer Tankstelle im September vergangenen Jahres ermordet zu haben, weil der ihn mehrmals auf die zu diesem Zeitpunkt bestehende Maskenpflicht hingewiesen hatte.
Angeklagter im Tankstellen-Mordprozess voll schuldfähig
Der Angeklagte hatte in dem Verfahren gestanden, dass er den jungen Tankstellenmitarbeiter erschossen hat. Er hatte angegeben, vor der Tat mehrere Liter Bier getrunken zu haben. Laut einem Gutachten ist er dennoch voll schuldfähig. Der Prozess wird am 1. August fortgesetzt.