Der Angeklagte mit seinem Verteidiger, den Richterinnen und Richtern im Gerichtssaal (Foto: SWR, Sibylle Jakobi)

Weiterer Prozesstag vor dem Landgericht Bad Kreuznach

Schuss an Tankstelle: Lebensgefährtin des Angeklagten über die Tatnacht

Stand

Im Prozess um den tödlichen Schuss an einer Idar-Obersteiner Tankstelle hat am Mittwoch die Lebensgefährtin des Angeklagten ausgesagt. Sie habe erst an einen "schlechten Scherz" geglaubt.

Vor dem Landgericht Bad Kreuznach sagte die 51-jährige Frau, dass sie am Nachmittag des Tattages im vergangenen September zusammen gegrillt hätten: "Es war eigentlich ein angenehmer Tag." Ihr Lebensgefährte habe sieben Halbliter-Dosen Bier getrunken. Das hatte der Angeklagte bei seiner Vernehmung am Montag ebenfalls angegeben.

Sie selbst sei am Abend auf das Sofa gegangen, weil sie Kopfschmerzen gehabt habe. Nach der Tat habe der Angeklagte sie dann geweckt und gesagt: "Schatz, die nächsten Tage bekommst du ein paar Probleme, ich habe jemanden erschossen." Die Frau gab weiter an, ihm das nicht geglaubt zu haben. Er sei betrunken gewesen. Sie habe ihn nicht ernst genommen und geglaubt, das sei ein schlechter Scherz.

Lebensgefährtin: Angeklagter hat sie nie geschlagen

Am nächsten Morgen habe sie dann sein Fahndungsfoto im Internet gesehen. Er habe an dem Morgen nach der Tat viel geweint. Sie habe ihn dann zur Polizei gebracht. Die Frau gab an, dass ihr Lebensgefährte kein Bier vertrage. Wenn er Bier trinke, werde er aggressiv, aber nicht gewalttätig. Er habe sie nie geschlagen und die Hunde auch nicht.

Dolmetscherin muss übersetzen

Es ist bereits das zweite Mal, dass die Lebensgefährtin des Angeklagten im Prozess aussagt. Die Frau war bereits bei einem früheren Verhandlungstermin am Landgericht Bad Kreuznach als Zeugin geladen. Weil es Verständigungsschwierigkeiten mit der aus Indonesien stammenden Frau gab, wurde am Mittwoch eine Dolmetscherin hinzugezogen.

Dem 50 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, den 20-jährigen Mitarbeiter einer Tankstelle in Idar-Oberstein erschossen zu haben, weil dieser ihn mehrmals auf die Maskenpflicht hingewiesen hatte. Der Angeklagte hatte am zweiten Verhandlungstag die Tat gestanden.

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SWR