Der Taxifahrer, der am Freitagabend in Mainz kontrolliert wurde, habe ausgesehen, als sei er "gerade aus dem Bett gekrochen" - so beschreibt es ein Sprecher der Mainzer Polizei. Bekleidet mit einem dreckigen Jogginganzug habe er definitiv gegen die Kleiderordnung für Taxifahrer verstoßen. Das gilt als Ordnungswidrigkeit und kann laut Taxiordnung der Stadt Mainz mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld bestraft werden.
Etwa 60 Verstöße Groß angelegte Taxi-Kontrolle in Mainz
Polizei, Zoll und die Stadt Mainz waren in der Nacht auf Samstag gemeinsam in der Mainzer Innenstadt unterwegs. Es wurden teils erhebliche Verstöße festgestellt..
Taxiordnung der Stadt Mainz verlangt saubere und gepflegte Kleidung
Denn in der Taxiordnung steht es schwarz auf weiß: "Der Fahrzeugführer hat - entsprechend den Jahreszeiten - eine saubere und gepflegte Kleidung zu tragen, die den Anforderungen gerecht wird, welche an die Fahrerkleidung eines öffentlichen Verkehrsmittels gestellt werden."
Doch genau da liegt das Problem. Denn die Begriffe "sauber" und gepflegt" sind nicht weiter definiert. Wer entscheidet also darüber, ob die Kleidung sauber und gepflegt genug ist, um den Anforderungen zu entsprechen?
Taxifahrer in Mainz genervt von schlampigen Kollegen
Eine kleine Umfrage unter den Mainzer Taxifahrern ergibt zumindest schon mal ein paar No-Go`s: Jogginghosen und Schlafanzüge gehen gar nicht, sagen sie. Und stinken, zum Beispiel nach Zigarettenrauch, sollte man als Fahrer auch nicht.
Doch immer wieder komme das vor, bestätigen die angesprochenen Fahrer und sind offensichtlich genervt von den schwarzen Schafen unter ihren Kollegen: "Manche kommen wirklich in verdreckten Schlafklamotten. Das ist richtig eklig", sagt einer. "Man muss ja keinen feinen Anzug tragen. Aber wenn du in einer Bank arbeitest, gehst du doch auch nicht im schlabberigen Jogginganzug hin!"
Polizei muss sich auf eigene Einschätzung verlassen
Die Stadt Mainz hat sich auf SWR-Anfrage noch nicht dazu geäußert, ob es konkrete Vorgaben für "saubere und gepflegte Kleidung" nach ihrer Taxiordnung gibt.
Ein paar eindeutige Kriterien gibt es aber dennoch, nach denen man sich richten sollte, beispielsweise was das Schuhwerk angeht. Wie für alle Autofahrer gilt auch für Taxifahrer: Dünne Schlappen wie Flip-Flops sind genauso wenig geeignet wie schwere Arbeitsschuhe, in denen man kein Gefühl für Gas- oder Bremspedal hat.
Was die sonstige Kleidung bei Taxifahrern angeht, müssen die Mainzer Polizeibeamten und -beamtinnen bei Kontrollen aber weitgehend auf ihr Gefühl und ihre subjektive Einschätzung vertrauen. Und das haben sie bei der Kontrolle am Freitagabend auch so gehalten. Der Taxifahrer im "gammeligen Jogginganzug" musste keine 5.000 Euro zahlen. Er wurde stattdessen mündlich verwarnt.
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