Der Corona-Kritiker und frühere Mainzer Professor Bhakdi sitzt auf diesem Foto auf einer Couch und gibt ein Interview.  (Foto: youtube.com / Kai Stuht - Project Fovea)

Mainzer Mikrobiologe angeklagt

Ministerium prüft Professorentitel von Corona-Kritiker Bhakdi

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Der Mikrobiologe und umstrittene Autor, Sucharit Bhakdi, bekannt wegen seiner Thesen zur Corona-Pandemie, ist wegen Volksverhetzung angeklagt worden. Außerdem könnten ihn seine Aussagen auch den Professorentitel kosten.

Nach der Anklage gegen Sucharit Bhakdi wegen Volksverhetzung wurde nun bekannt, dass das rheinland-pfälzische Wissenschaftsministerium prüft, dem Mediziner die Führung seines Professorentitels zu untersagen. Es handele sich um ein laufendes Verwaltungsverfahren, das sich im Stadium der Anhörung befinde, sagte ein Sprecher am Freitag dem SWR.

Nach dem Hochschulgesetz dürfte Bhakdi die Weiterführung seines Professorentitels wegen Unwürdigkeit untersagt werden. Die Mainzer Uni hatte sich bereits nach der Veröffentlichung seines Buches "Corona-Fehlalarm?" von Bhakdi distanziert.

Bhakdis Corona-Thesen gelten als "irreführend" und "falsch"

Bhakdi war Professor für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene in Mainz. Mehrere seiner Thesen zur Covid-Pandemie in dem Buch wurden von Experten - etwa seines ehemaligen Instituts an der Universität Mainz - als irreführend oder falsch eingeordnet. Dieses Buch war eines der meistverkauften Sachbücher des Jahres 2020.

Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holsteins wirft Bhakdi vor, in einem Interview im April 2021 zum Hass gegen Jüdinnen und Juden in Deutschland angestachelt zu haben. Er habe Juden als religiöse Gruppe im Zusammenhang mit kritischen Äußerungen zur Impfpolitik Israels böswillig verächtlich gemacht.

Verharmlosung des Holocaust

Außerdem wirft die Anklagebehörde dem 75-Jährigen vor, bei einer Wahlkampfveranstaltung am 24. September 2021 in Kiel eine Rede gehalten zu haben, in der er von der Zulassung von Covid-19-Impfstoffen in Zusammenhang mit einem "Endziel" sprach. Er habe von einem zweiten Holocaust gesprochen, wodurch das Schicksal von Jüdinnen und Juden unter der NS-Herrschaft verharmlost worden sein soll.

Die Staatsanwaltschaft Kiel hatte ein Ermittlungsverfahren gegen Bhakdi zunächst eingestellt. Später nahm es die Generalstaatsanwaltschaft wieder auf. Das Verfahren soll am Amtsgericht Plön verhandelt werden.

Volksverhetzung wird mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren geahndet. Sollte Bakhdi verurteilt werden, könnte er seine Pensionsansprüche verlieren.

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SWR