Das Mainzer Landgericht sah es als erwiesen an, dass der 40-jährige Angeklagte im April dieses Jahres im Mainzer Bleichenviertel den Geliebten seiner Frau auf offener Straße angegriffen hatte. Dabei habe er sich seinem Opfer von hinten genähert und ihm mit einem Messer tief in den Hals geschnitten.
Zeugen verhinderten Schlimmeres
Danach habe er versucht, noch weiter auf den Mann einzustechen und dabei gerufen: "Ich bringe dich um." Nur durch das Eingreifen von Zeugen, die ihn vom Opfer wegzogen hätten, sei noch Schlimmeres verhindert worden, so das Gericht.
Verhandlung am Landgericht Prozess in Mainz um versuchten Mord an Nebenbuhler
Am Mainzer Landgericht muss sich ein 40-Jähriger wegen versuchten Mordes verantworten. Er soll dem Geliebten seiner Frau ein Messer in den Hals gestochen haben.
Angriff war laut Gericht geplant
Von der Affäre seiner Ehefrau habe der Angeklagte zum Tatzeitpunkt gewusst. Er habe die beiden in der Mainzer Innenstadt gesucht und gefunden. Der Angriff auf den Geliebten sei also geplant gewesen und als Mordversuch zu werten, so das Gericht, in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Der Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses zugegeben, dass es zwischen ihm und dem 33-jährigen Opfer zu einer körperlichen Auseinandersetzung kam. Er habe den Mann aber nicht verletzen wollen, so der Angeklagte vor Gericht. Dieser Aussage schenkte das Gericht keinen Glauben.