Er verwarf die Revision der Anwälte von Ali B. gegen das Urteil des Wiesbadener Landgerichts im Juli 2019. Dieses hatte den Asylbewerber aus dem Irak zu lebenslanger Haft wegen Mordes und Vergewaltigung verurteilt.
Das Landgericht stellte in seinem Urteil zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach frühstens 15 Jahren ausgeschlossen. Das Gericht entschied auch, dass nach dem Ende der Haftzeit noch Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann.
Leiche im Gebüsch verscharrt
Der zur Tatzeit 21-jährige Ali B. hatte im Prozess gestanden, die Mainzer Schülerin Susanna im Mai 2018 an einem Bahndamm bei Wiesbaden-Erbenheim erdrosselt und verscharrt zu haben. Eine Vergewaltigung stritt er hingegen ab. Die Leiche war nach tagelanger Suche nach einem Zeugenhinweis entdeckt worden.
Ali B. hatte sich nach der Tat zunächst mit seiner Familie in die Kurdengebiete im Nordirak abgesetzt. Dort wurde er dann von Sicherheitskräften festgenommen und nach Deutschland zurückgebracht.
Mit der Revision gegen das Urteil hatte Ali B. geltend gemacht, dass seine Rückführung aus dem Irak mit Hilfe der kurdischen Sicherheitskräfte unrechtmäßig gewesen sei. Dem folgte der BGH allerdings nicht. Die Revision sei nicht begründet, hieß es.
Zweites Urteil wegen Vergewaltigung
In einem anderen Prozess hatte das Landgericht Wiesbaden Ali B. im Oktober 2019 wegen der Vergewaltigung einer Elfjährigen zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt.
Der Fall Susanna hatte eine bundesweite Debatte um die Flüchtlingspolitik ausgelöst, weil es sich bei bei Ali B. um einen abgelehnten Asylbewerber handelt.