Das Mainzer Landgericht verurteilte den 35-jährigen Angeklagten aus Guntersblum zu drei Jahren Haft - wegen gefährlicher Körperverletzung. Sein Komplize, ein 32-Jähriger, wurde zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. In dieser Zeit darf er sich nichts zu Schulden kommen lassen, sonst muss auch er ins Gefängnis.
Angeklagter bekommt Chance "auf neues Leben"
Er hatte während der Tat das Opfer "nur" festgehalten. Ihm gab das Gericht die Chance, "sein Leben auf die Reihe zu bekommen". Die Richter waren der Ansicht, dass der Angeklagte gerade dabei ist, sich mit seiner Freundin ein neues Leben aufzubauen. Deswegen muss der Mann jetzt Sozialstunden ableisten und sich regelmäßig um einen Job bewerben.
Verfahren um Axt-Attacke zog sich über Jahre
Alle Beteiligten zeigten sich nach der Urteilsverkündung erleichtert, da sich der Fall schon seit Jahren hinzieht. Das Gericht wollte verhindern, dass der Fall neu aufgerollt wird - auch weil es wohl zu Beginn der Ermittlungen Fehler bei der Beweisaufnahme und der Spurensicherung gegeben hatte.
Verurteilter hatte Streit mit seinem Vermieter
Der Angriff geschah bereits 2021, einen Tag vor Heiligabend. Der 35-jährige Angeklagte hatte schon länger Streit mit seinem Vermieter, weil dieser ihn aus der Wohnung haben wollte. Am Tattag machte sich der 35-Jährige mit seinem damaligen Mitbewohner auf den Weg zu seinem Vermieter.
Drohung mit Axt und Pistole
Sie stellten sich mit einer Schreckschusspistole und einer Axt bewaffnet auf die Terrasse des Mannes und riefen: "Wir machen dich fertig". Dann schlugen sie die Glasscheibe der Terrassentür ein.
Was dann den Ermittlungen zufolge geschah, mutet an wie ein Film von Bud Spencer und Terence Hill: Der 32-Jährige rannte auf den Mann zu, dieser streckte ihn allerdings mit einem Faustschlag nieder. Daraufhin umklammerte der Angreifer die Beine seines Opfers.
Schüsse und Axthiebe
Der 35-Jährige schoss dann vier bis fünf Mal mit Platzpatronen auf den Vermieter, bis dieser ihn ebenfalls mit der Faust niederschlug. Wieder aufgerappelt, schlug der Angreifer mit der Axt auf das Opfer ein. Er zielte auf den Kopf des Mannes. Der konnte sich aber wegdrehen, so dass er nicht schwerer verletzt wurde.
Als sich das Opfer dann zu einer Kamera-Anlage bewegte, die das Haus überwacht, ließen die Männer schließlich von ihm ab. Der Mann erlitt bei der Attacke laut Staatsanwaltschaft unter anderem drei Schnittwunden am Kopf.