Der 44-Jährige wurde zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro an den Verein KIKAM bezahlen. Der Verein setzt sich für die Versorgung schwerkranker Kinder auf der Intensivstation und der Kinder-Kardiologie der Universitätsmedizin Mainz ein. Das Urteil ist für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Untreue und Bestechlichkeit nachgewiesen
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich Held in vier Fällen der Bestechlichkeit und in zwölf Fällen der Untreue schuldig gemacht hat. Einen Verstoß gegen das Parteiengesetz sah das Gericht nicht. Der Vorsitzende Richter sagte, dass Held bis in die Beweisaufnahme hinein ein Verwirrspiel inszeniert habe. Er habe beschlossen, den Makler einzuschalten - ohne Ermächtigung des Rates und ohne Haushaltsmittel.

Unregelmäßigkeiten bei Kauf von Baugrundstücken
Marcus Held hatte vor Jahren für die Stadt Oppenheim (Kreis Mainz-Bingen) Grundstücke für ein Baugebiet gekauft. Dazu hatte er einen Steuerberater beauftragt, der als Makler auftrat. Der Makler verdiente laut Gericht an den Grundstücksvermittlungen über 200.000 Euro und spendete 17.600 Euro an die SPD Oppenheim. Mit dem Geld soll Held seinen Bundestagswahlkampf finanziert haben. Das Verfahren gegen den mitangeklagten Makler wegen Bestechung wurde zwischenzeitlich gegen eine Geldstrafe eingestellt.
172.000 Euro Schaden für Oppenheim
Der Vorsitzende Richter sagte zu den Grundstücksgeschäften, Held habe mit der Entwicklung des Neubaugebiets Krämereck Süd ein politisches Ziel verfolgt. Er hatte beschlossen, diese Entwicklung auf eigene Faust voranzutreiben. Der Stadt Oppenheim sei ein Schaden in Höhe von 172.000 Euro entstanden.
"Wir sehen bis heute keine Konkurrenz mit anderen Investoren."
Held hatte im Prozess argumentiert, dass sich die Stadt Oppenheim in einer Konkurrenzsituation mit einem Investor befunden habe, deshalb sei es notwendig gewesen, den Makler zu beauftragen. Nach Ansicht des Gerichts entsprach dies nicht der Wahrheit. Held habe bei allen Grundstückskäufen konsequent den Stadtrat und damit mögliche unangenehme Diskussionen umgangen. Stattdessen habe Held nur noch Eilentscheidungen getroffen, so Eckert. Das Gericht habe aber bis heute keine Konkurrenzsituation sehen können und damit auch keinen Grund für die Eilentscheidungen.
Strafmildernd macht das Gericht geltend, dass Held nicht vorbestraft ist und nicht eigennützig gehandelt habe. Zudem sei die Höhe der Spenden gering gewesen.
Verteidigung will weitere Schritte prüfen
Helds Verteidigerin Ute Bottmann hält das Urteil für falsch. In ihrem mehrstündigen Plädoyer hatte sie gesagt, Held habe immer im Wohle der Stadt Oppenheim gehandelt. Ob sie Rechtsmittel einlege, mache sie von der schriftlichen Urteilsbegründung abhängig. Held selbst wollte sich auf SWR-Anfrage nicht zum Urteil äußern.
Stadt Oppenheim fordert Geld von Marcus Held
Die Stadt Oppenheim will das Urteil gegen den ehemaligen Bürgermeister Marcus Held nun prüfen, ob sich daraus weitere Regressforderungen gegen den SPD-Politiker ergeben. Wie die erste Beigeordnete Rautenberg dem SWR mitteilt, habe die Stadt bereits vor dem Urteil Forderungen gegen Held im sechsstelligen Euro-Bereich gestellt. Sollten sich aus dem Urteil nun weitere Forderungen ergeben, würden diese dann auch geltend gemacht, so Rautenberg weiter.