Als das Amt des Bürgermeisters in Bad Kreuznach vor einem Jahr ausgeschrieben wurde, hatte sich nach zwei Wochen noch niemand beworben. Deswegen hatte die Oberbürgermeisterin Heike Kaster-Meurer (SPD) die Bewerbungsfrist um einen Monat verlängert. Darum drehen sich die Klagen am Verwaltungsgericht.
Zunächst klagte der frühere Amtsinhaber Wolfgang Heinrich (parteilos) gegen die Wahl seines Konkurrenten Thomas Blechschmidt (CDU). Der hatte sich erst in der Verlängerung beworben, Heinrich schon innerhalb der ursprünglichen Frist.

Erste Klage vom Verwaltungsgericht abgewiesen
Heinrich argumentierte, die Wahl sei zu wiederholen, weil sie an einem erheblichen Verfahrensfehler leide. Die Oberbürgermeisterin sei nicht befugt gewesen, die Bewerbungsfrist zu verlängern.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte die Klage jedoch abgewiesen. Als unterlegener Bewerber sei er nicht klagebefugt, entschied das Gericht im vergangenen November.
Stadträte klagen gegen Fristverlängerung
Nun klagen zwei Stadträte gegen die Bürgermeisterwahl. Auch sie rügen die Verlängerung der Bewerbungsfrist. Ohne die Verlängerung der Bewerbungsfrist wäre der vorherige Amtsinhaber Heinrich einziger Kandidat gewesen. Das Verwaltungsgericht machte im November jedoch bereits deutlich, dass es aus seiner Sicht rechtens war, dass Kaster-Meurer die Frist verlängert hatte.
Das Ziel der Stadt sei gewesen, aus einer größtmöglichen Zahl von Bewerben auszuwählen, so das Verwaltungsgericht. Dafür sei es unerheblich, welches Organ der Kommune die Ausschreibung veranlasst habe. Damit dürften auch die Klagen der beiden Stadträte wenig Aussicht auf Erfolg haben.

Mit großer Mehrheit gewählt
Der neue Bürgermeister Thomas Blechschmidt hatte im Januar sein Amt angetreten. Er war vergangenen Juni mit großer Mehrheit vom Stadtrat gewählt worden. Wegen der Klagen hatte sich sein Amtsantritt zunächst verzögert.