Die Richterin des Amtsgerichts sagte, sie finde keine Gründe, die eine Bewährung rechtfertigen würden, etwas anderes könne sie nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren. Angeklagt war der 54-Jährige wegen des Besitzes von nahezu 10.000 pornografischen Bildern und Filmen, auf denen Kinder und Jugendliche ab dem Alter von etwa drei Jahren zu sehen waren.
Angeklagter war wegen sexuellen Missbrauchs vorbestraft
In das Urteil wurde außerdem eine Vorstrafe wegen sexuellen Missbrauchs einbezogen. Der angeklagte Mainzer sagte vor Gericht, er sei kein Pädophiler und sprach nur von, so wörtlich, "Neugier und Sammelleidenschaft".
Computeradresse führt Ermittler auf Spur des Angeklagten
Internetfahnder waren über die IP-Adresse seines Computers auf ihn aufmerksam geworden. Das Urteil, drei Jahre und zwei Monate Gefängnis, ist noch nicht rechtskräftig.