Der rechtmäßige Besitzer konnte aber noch nicht ausfindig gemacht werden. Die Scheine werden deshalb zum Fundbüro gebracht. Wie ein Polizeisprecher berichtete, suchten Beamte am Dienstag das Gebiet rund um die Hochhäuser im Mainzer Stadtteil Lerchenberg erneut nach Geldscheinen ab.
Dabei sei ihnen aufgefallen, dass auffällig viele Spaziergänger unterwegs waren, vermutlich, um nach weiterem Geld zu suchen. Immer wieder hätten tagsüber auch Nachbarn und Anwohner einzelne Geldscheine in das Polizeipräsidium gebracht.
Spürhund der Polizei im Einsatz
Um auch die Scheine zu finden, die eventuell ins tiefere Gebüsch geweht wurden, setzte die Polizei einen Spürhund namens "Nacho" ein. Dieser habe jedoch keine weiteren Banknoten gefunden, hieß es. Deshalb sei die Suche am Dienstagabend eingestellt worden.
"Nacho" ist ein Polizei-Schutzhund der rheinland-pfälzischen Polizei, der eine Spezialausbildung hat, um Geldscheine zu erschnüffeln. Wie der Polizeisprecher weiter mitteilte, wird er aber auch bei größeren Ereignissen eingesetzt, bei denen Menschen oder bestimmte Bereiche geschützt werden müssen.
Mindestens 50.000 Euro vom Hochhaus gefallen
Anwohner im Mainzer Stadtteil Lerchenberg hatten der Polizei am Montagnachmittag das "außergewöhnliche Unwetter" gemeldet: Mindestens 50.000 Euro waren von einem Hochhaus gefallen. Genauere Angaben zu der Geldsumme wollte die Polizei aus ermittlungstaktischen Gründen nicht machen.
Ob jemand das Geld bewusst geworfen hat, oder ob es durch den Sturm heruntergeweht wurde, ist laut Polizei unklar. Die Vermutungen reichten von eingenähtem Geld in einem Kopfkissen, das versehentlich beim Ausschütteln herausfiel, bis hin zu Geld, das aus einer Straftat stammt.

Geld wird ins Fundbüro gebracht
Da sich der Besitzer bislang noch nicht bei der Polizei gemeldet hat, wird das Geld demnächst an das zuständige Fundbüro der Stadt Mainz übergeben. Dort kann es der rechtmäßige Besitzer gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises abholen. Zugleich laufen die polizeilichen Ermittlungen weiter.

Mainzer Polizei: Geldscheine aus Hochhaus nicht behalten
Die Beamten bitten die Finder, weitere Geldscheine ebenfalls abzugeben - bei der Polizei oder im Fundbüro. Gesetzlich geregelt sei ein gestaffelter Finderlohn. Keinesfalls sollten die Geldscheine behalten werden. Das Unterschlagen von Fundstücken sei kein Kavaliersdelikt.
Bei einem Geldschein handele es sich um eine "fremde bewegliche Sache" im Sinne des Gesetzes, erklärte die Rechtsexpertin Jennifer Vanessa Kaiser. "Wenn ich den Schein einfach einstecke, unterschlage ich ihn rein juristisch. Dann könnte eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren drohen."