Die Frau hatte laut Amtsgericht versucht, über eBay Turnschuhe zu verkaufen. Nach ihren Angaben hatte jemand Interesse. Es folgte ein Mailverkehr. In dessen Verlauf sollte die Frau einen Link öffnen, um den Verkauf der Schuhe zu bestätigen. Nachdem sie das getan habe, seien Daten ihrer Kreditkarte, die bei eBay hinterlegt waren, angezeigt worden.
Gekaperte Online-Shops und Dreiecks-Masche Neue Betrugsmaschen beim Online-Shopping
Betrüger hacken sich in seriöse Online-Shops, etwa bei Amazon, und stehlen Kundendaten. Oder sie betrügen mit der "Dreiecksmasche": Opfer stehen plötzlich unter Betrugsverdacht.
Nachdem sie die Daten bestätigt habe, sei allerdings der Bildschirm schwarz geworden. Den Vorgang habe sie mehrmals wiederholt, so die Klägerin. Tage später habe sie herausgefunden, dass von Großbritannien aus sechsmal über 500 Euro abgebucht worden seien. Dieses Geld will sie jetzt von ihrer Bank zurück.
Bank weist Vorwürfe zurück
Nach Angaben des Amtsgerichts, sagt die Bank aber, dass das so nicht gewesen sein könne. Alle Abbuchungen seien von der Klägerin mit einer Transaktionsnummer (TAN) autorisiert worden. Vor dem Wormser Amtsgericht steht Aussage gegen Aussage.
Gericht will Gutachter bestellen
Das Gericht entschied heute, dass ein Gutachter eingeschaltet werden müsse. Der Sachverständige soll herausfinden, ob das Abheben des Geldes vom Konto der Klägerin tatsächlich von ihr autorisiert worden war.
Aber auch die Bank muss beweisen, dass bei ihr online alle Sicherheitssysteme funktioniert haben. Der Prozess wird nach Angaben eines Sprechers des Wormser Amtsgerichts vermutlich erst in ein paar Monaten fortgesetzt.