Auf einem codierten Fahrrad wurde ein Aufkleber angebracht, auf dem eine Nummer eingestanzt wurde. Zu lesen ist zudem die Sätze: "Finger weg! Mein Rad ist codiert!" (Foto: SWR, C. Lutz)

So registrieren Sie Ihr Rad

ADFC Mainz-Bingen bietet neue Termine für die Fahrradcodierung an

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Corinna Lutz

Wurde ein Fahrrad geklaut, wird es für die Polizei schwer, es wieder zu finden. Der ADFC Mainz-Bingen rät daher, das Fahrrad codieren zu lassen.

Die Codierung zeige sofort, wer rechtmäßiger Eigentümer oder Eigentümerin des Fahrrades sei, so der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC). Codiert werden können alle Fahrräder: normale Räder, E-Bikes, Pedelecs oder Lastenräder.

Und so funktioniert´s

Der ADFC Mainz-Bingen fertigt einen Aufkleber an, auf dem ein individueller Code gestanzt wird. Dieser besteht aus der verschlüsselten Adresse und den Initialen des Eigentümers. Der Aufkleber wird laut ADFC gegen Korrosion versiegelt und an einer gut sichtbaren Stelle auf das Rad geklebt.

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Termine auch in Bingen und Bad Kreuznach

Den ersten Termin, den der ADFC Mainz-Bingen in diesem Jahr angeboten hat, fand am Samstag, 11. März, am Hauptbahnhof in Mainz statt. Bis August finden dann noch fünf weitere Termine in der Region statt. Eine Anmeldung ist nicht nötig. Codiert wird von 10 Uhr bis 12:30 Uhr.

Wobei die Codierungsnummer helfen kann

Nach Angaben des ADFC Mainz-Bingen können Fundbüros mit Hilfe der Codierung den rechtmäßigen Eigentümer ermitteln und kontaktieren. Bei Kontrollen könne die Polizei zudem feststellen, ob der Benutzer des Rades auch dessen Eigentümer ist.

Das rät die Mainzer Polizei

"Wer nicht möchte, dass sein Fahrrad geklaut wird, sollte es in erster Linie anschließen oder in geschlossenen Räumen abstellen", rät Rinaldo Roberto, Sprecher der Mainzer Polizei. Sollte es dann doch gestohlen werden, sei eine Anzeige bei der Polizei zwingend. Nur dann könne das Fahrrad in das Fahndungssystem aufgenommen werden.

Gebraucht werden Rahmen- und/oder Codierungsnummer, individuelle Merkmale des Rades, der Kaufpreis, der Beleg, die Marke und Farbe. Sollte das gestohlene Fahrrad beispielsweise bei einer Durchsuchung gefunden werden, kann es an den Besitzer oder die Besitzerin zurückgegeben werden.

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