Urteil am Mainzer Landgericht

Mord an 15-jähriger Tochter - Lebenslange Haft für Eltern

Stand

Von Autor/in Tjada Huchtkötter, Lucretia Gather

Das Mainzer Landgericht hat ein Elternpaar aus Pirmasens wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die beiden hatten ihre 15-jährige Tochter im vergangenen Jahr betäubt, gewürgt und bei Worms in den Rhein geworfen.

Es ist ein Verbrechen, das fassungslos macht: Am 17. Juni 2024 hatten Spaziergänger am Rheinufer bei Worms-Rheindürkheim die Leiche einer 15-Jährigen aus Pirmasens gefunden. Schnell war klar, wer für die Tat verantwortlich gewesen sein sollte: die Eltern der Jugendlichen.

Richter spricht von "eiskaltem Mord"

Das Landgericht Mainz hat nun die Eltern zu lebenslanger Haft verurteilt. Für beide wurde eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Richter sagte in seiner Urteilsbegründung, die Eltern hätten "aus rein egoistischen Gründen" beschlossen, ihr Kind zu töten. Sie hätten das Vertrauen ihres Kindes "perfide" ausgenutzt. Das Kind sei teilweise der "Sündenbock" für die Probleme gewesen, die die Eltern mit ihrer eigenen Beziehung gehabt hätten, sagte der Richter. Es handele sich um einen "eiskalten Mord" an einer "unbequemen Heranwachsenden".

Beide Eltern für Mord verantwortlich

Beide Eltern seien voll verantwortlich für ihre Tat und hätten aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen gehandelt. Laut Gericht hatte die Mutter die 15-Jährige in der gemeinsamen Wohnung in Pirmasens gefesselt und mit Tabletten ruhig gestellt. Zusammen mit dem Vater hatte sie das Mädchen dann an den Rhein bei Worms gebracht. Dort hatte der Mann seine Tochter mit einem Schal gewürgt und sie bewusstlos in den Rhein geworfen. Die Eltern, die noch drei weitere Kinder haben, hätten ihre Tochter als "Störenfried" empfunden, so der Richter, den sie hätten loswerden wollen.

Religiöse Gründe oder kulturelle Wertvorstellungen seien nicht das ausschlaggebende Motiv für den Mord gewesen. Die Familie stammt aus Afghanistan und lebt seit einigen Jahren in Pirmasens.

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Eltern waren mit Tochter überfordert

Im Laufe des Prozesses war deutlich geworden, dass die Eltern mit der Tochter überfordert waren. Die 15-Jährige hatte Drogen genommen, war gewalttätig und sei immer wieder straffällig geworden. Die Eltern hätten immer wieder nach Hilfe gesucht und viele Male Kontakt zur Schule, der Polizei, dem Jugendamt und zur Kinder- und Jugendpsychiatrie aufgenommen. Die Eltern hätten sich aber nicht wirklich mit den angebotenen Hilfen auseinander gesetzt, hieß es in der Urteilsbegründung.

Vater hatte Tat gestanden - Mutter behauptete Unschuld

Bereits am ersten Prozesstag hatte der 40-jährige Vater den Mord an seiner Tochter gestanden. Die 34-jährige Mutter dagegen hatte bis zum Schluss gesagt, sie sei unschuldig. Das Gericht sah es allerdings als erwiesen an, dass die Eltern gemeinsam den Mord begangen haben. Während der Plädoyers hatte der Vater teilnahmslos neben seinem Anwalt und seinem Dolmetscher gesessen. Die Mutter dagegen hatte oft geweint.

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Zweifel an Aussage der Mutter

Die Mutter hatte während des Prozesses über ihre Anwältin eine Erklärung vorlesen lassen. Darin hieß es, dass sie an der Ermordung der Tochter nicht beteiligt gewesen sei. Sie sei zwar am Rheinufer in Worms dabei gewesen, habe jedoch weder etwas von einem Mordplan gewusst, noch habe sie gesehen, was mit ihrer Tochter passiert sei. Das Gericht sah es aber als erwiesen an, dass die Mutter die Tat mitgeplant hatte und ihr klar gewesen war, was der Vater ausführe. Der Richter sagte, es hätte den Eltern "gut gestanden", ihr Verhalten kritisch zu hinterfragen - sowohl vor Gericht, als auch am Tag der Tat.

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