Schutz vor sexuellen Übergriffen

"Zwangsküssen verboten" - Mainz bekommt elf Kinderrechte für die Fastnacht

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Autor/in
Christiane Spohn
Christiane Spohn ist Reporterin im SWR Studio Mainz

Die Fastnacht mit Kostümen und Umzügen ist auch für Kinder ein großer Spaß. Aber die Kleinsten sollen in der närrischen Zeit vor sexuellen Übergriffen geschützt werden. Elf Meenzer Grundrechte für Kinder sollen ab jetzt dabei helfen.

Jugendministerin Katharina Binz (Grüne) hat sie am Dienstagabend zusammen mit der Mainzer Kleppergarde vorgestellt. Die Jugendlichen der Garde hatten die Postkarten- und Plakataktion "11 Meenzer Kinderrechte für die Fastnacht: Grundrechte für die närrische Zeit" zusammen mit dem Familienministerium entwickelt. Binz sagte, auch aus Elternperspektive sei es gut zu wissen, dass es Regeln gebe, auf deren Einhaltung der Verein achte.

Familienministerin Binz stellt die Kampagne für Kinderrechte für die Fastnacht vor.
Familienministerin Binz stellt die Kampagne für Kinderrechte für die Fastnacht vor.

Postkarten und Plakate werden verteilt

Die Postkarten und Plakate werden im Laufe der Kampagne von der Mainzer Kleppergarde verteilt und bekannt gemacht. Die Aktion soll Kinder vor sexuellen Übergriffen und Belästigungen schützen und auf die Rechte von Kindern aufmerksam machen.

Hilfe holen erlaubt

"Zwangsküssen verboten" oder "Hilfe holen erlaubt, du bist keine Petze" und "Alle Meenzer Mädcher und Bube sind gleich" - das sind drei der elf Grundrechte für Kinder in der närrischen Zeit, die verfasst worden sind.

Die elf Grundrechte für die Fastnachtszeit sollen Kinder vor aufdringlichen Erwachsenen und Jugendlichen schützen.

Schutz für Kinder extrem wichtig

"Die Mainzer Kleppergarde ist die Garde der Jugend und die älteste anerkannte Jugendpflegeorganisation Deutschlands", betonte der Präsident der Garde, Peter Müller. "Wir sehen es als unsere Aufgabe an, junge Menschen zu gewinnen und zu begeistern." Neben einer Beteiligung der Kinder am Gardeleben brauche es auch Schutz für sie.

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