Grund für die Einschränkungen sind die deutlich gestiegenen Infektionszahlen mit dem Coronavirus. Sie liegen seit Sonntag über dem Grenzwert von 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern. Wird der Wert innerhalb einer Woche an fünf Tagen überschritten, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Die Stadt Mainz hat sich bereits jetzt zu diesem Schritt entschlossen. Die neuen Regeln gelten bis mindestens 26. Oktober.
Weniger Personen dürfen sich treffen
Veranstaltungen im Freien ohne fest zugeordnete Sitzplätze sind künftig nur noch mit bis zu 250 Personen erlaubt. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt eine Grenze von 50 Personen. Zu Privatveranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstagen dürfen maximal 20 Personen kommen.
Sperrstunde ab 23 Uhr in Mainz
Restaurants, Kneipen, Eisdielen und andere Gastronomiebetriebe dürfen nur noch von 6 bis 23 Uhr öffnen. An einem Tisch dürfen höchsten fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder die Angehörigen zweier Haushalte sitzen. Die Thekenbereiche werden wieder geschlossen. Zwischen 23 und 6 Uhr darf beispielsweise in Tankstellen und Kiosken kein Alkohol mehr verkauft werden.
Maskenpflicht in Gottesdiensten, Theatern, Kinos
Beim Besuch von Kirchen und Gottesdiensten muss auch am Platz ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Dieselbe Regelung gilt auch in Kinos, Theatern und Konzerthäusern.
Einschränkungen beim Sport
Sport im Freien ist mit maximal 20 Personen in festen Kleingruppen erlaubt. In Sporthallen und anderen Räumen sind nur noch maximal fünf Personen in festen Kleingruppen gestattet. Für Fitnessstudios gilt: Gruppenkurse mit maximal fünf Personen sind zugelassen bei getrennten Duschen und Umkleiden.
In Hallenbädern richtet sich die Besucherzahl nach der Größe des Bades. Pro Person müssen mindestens 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Dasselbe gilt für Saunen.
Mainzer Wochenmarkt erlaubt, Flohmärkte untersagt
Die Durchführung von Floh- und Trödelmärkten sowie Spezialmärkten und ähnlichen Märkten, auf denen verschiedene Waren angeboten werden, sind untersagt. Dies gilt nicht für Wochenmärkte. Messen und ähnliche Einrichtungen dürfen nicht stattfinden.