Student klagt gegen 3G-Regel

Keine Einigung zu Selbsttests an Hochschule in Bingen

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Im Rechtsstreit über die 3G-Regelung an Hochschulen hat das Land Rheinland-Pfalz einen Vergleichsvorschlag des klagenden Studenten abgelehnt. Jetzt muss das Mainzer Verwaltungsgericht entscheiden.

Auf SWR-Anfrage haben sowohl das Verwaltungsgericht in Mainz als auch die Anwältin des Klägers bestätigt, dass das Land dem Vergleichsangebot nicht zugestimmt hat.

Der Student Stefan Heyne aus Bingen klagt, weil er als Ungeimpfter jeden Tag einen kostenpflichtigen Corona-Schnelltest braucht, um an den Vorlesungen teilzunehmen. Dadurch entstünden ihm lange Fahrtzeiten zu Teststationen sowie hohe Kosten, so seine Anwältin.

Student bietet an, Klage zurückzuziehen

Heyne hatte am Dienstag angeboten, seine Klage zurückzuziehen, wenn ihm erlaubt würde, sich mithilfe von günstigen Selbsttests auf Corona zu testen. Das ist einem Schreiben von Heynes Anwältin zu entnehmen, das dem SWR vorliegt. Da das Land diesen Vergleich jetzt abgelehnt hat, muss das Mainzer Verwaltungsgericht regulär über den Eilantrag entscheiden. Ob das noch diese Woche passiert, ist unklar.

An rheinland-pfälzischen Hochschulen gilt die 3G-Regel

Aktuell gilt an rheinland-pfälzischen Hochschulen die 3G-Regelung. Das heißt: Studierende, die weder geimpft noch genesen sind, müssen einen negativen Corona-Test vorlegen, um die Vorlesungen zu besuchen. Laut der aktuellen Corona-Verordnung des Landes sind nur Schnelltests erlaubt, die von geschultem Personal durchgeführt werden. Selbsttests, die es zum Beispiel in Drogeriemärkten oder Supermärkten gibt und die deutlich günstiger als ein Besuch im Testzentrum sind, sind aktuell nicht erlaubt.

Anwältin hält Corona-Verordnung für rechtswidrig

Heynes Anwältin, Jessica Hamed, hält die aktuellen Corona-Bestimmungen für nicht nachvollziehbar: "Für alle anderen Besuche, sei es Gastronomie, Hotels oder sogar im Prostitutionsgewerbe sind die Selbsttests unter Aufsicht erlaubt. Ausschließlich bei Hochschulen ist dies letzten Endes ausgeschlossen, sodass für uns ganz klar diese Regelung rechtswidrig ist."

Student will sich nicht impfen lassen

Ihr Mandant, der an der Technischen Hochschule (TH) Bingen im zweiten Semester Informatik studiert, möchte sich nicht impfen lassen, so Hamed. Er selbst sagt, er habe den Risiko-Nutzen-Faktor einer Impfung abgewogen und sich dann klar dagegen entschieden.

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