Nachdem das Arbeitsgericht in Bad Kreuznach die erste Betriebsratswahl der KRN gekippt hatte, gibt es am Freitag einen neuen Termin. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Daniel Vogl)

Zweiter Anlauf

Betriebsratswahl bei Busgesellschaft KRN

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Vanessa Siemers

Die erste Betriebsratswahl bei der Verkehrsgesellschaft KRN wurde vom Amtsgericht Bad Kreuznach gekippt. Am Freitag wurde die Wahl nachgeholt. 200 Beschäftigte konnten gewählt werden.

Die Wahl des Betriebsrats am Freitag ist bereits der zweite Versuch. Gegen den ersten Termin Ende Januar hatten mehrere Mitarbeitende der Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH (KRN) Widerspruch eingelegt und vor dem Arbeitsgericht Bad Kreuznach Recht bekommen. Die Folge: Die Wahl musste abgesagt werden. Die KRN wurde 2021 von den Kreisen Bad Kreuznach, Mainz-Bingen und der Stadt Bad Kreuznach gegründet, um den regionalen Busverkehr zu übernehmen.

Es wurden Fehler gemacht

Nach Angaben der Gewerkschaft ver.di hatte das Gericht seine Entscheidung damals damit begründet, dass die Wahl nicht vorschriftsgemäß eingeleitet worden war. Demnach hätte das sogenannte Wahlausschreiben im Betrieb für jeden zugänglich ausgehängt werden müssen. Dies ist nach Angaben des Gewerkschaftssekretärs Marko Bärschneider aber nicht passiert.

Kritik an KRN

Gewerkschaftssekretär Bärschneider geht sogar noch weiter und vermutet, dass die Gesellschaft KRN die Wahl im Vorfeld beeinflusst haben könnte. So seien die Wahlausschreiben mit den Informationen, wann, wo und wie die Wahl stattfindet, in Ordnern abgeheftet und zwischen Büromaterialen "versteckt" worden. "Erst nachdem die in den Ordnern befindliche ausgewiesene Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge abgelaufen war, fanden die Ordner ihren Weg aus den Verstecken auf die Tische im Aufenthaltsraum," kritisiert Bärschneider in einer offiziellen Mitteilung.

Zu wenig schwarze Bretter?

Der Wahlvorstand der KRN antwortete damals auf SWR-Nachfrage, dass die Wahlausschreiben an allen Standorten in Ordnern für die Mitarbeitenden zugänglich ausgelegt worden seien. Das Unternehmen begründete die fehlenden Aushänge damit, dass nicht alle Standorte über geeignete Aushangflächen verfügten. Deswegen seien die Formulare lediglich ausgelegt worden.

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Vier Mitarbeitende sahen das damals offensichtlich anders und reichten Klage beim Arbeitsgericht in Bad Kreuznach ein. Zwei von ihnen seien auch Mitglieder des Wahlvorstands gewesen, heißt es von deren Seite.

Im zweiten Anlauf scheint es zu klappen

Wie Bärschneider auf SWR-Nachfrage mitteilte, wurden nun beim zweiten Versuch alle Kriterien eingehalten. So seien sechs Wochen vor dem Wahltermin die Wählerlisten und das Wahlausschreiben mit allen wichtigen Informationen an allen Standorten ausgehängt worden. Etwa 200 Beschäftigte der KRN hätten sich zur Wahl aufstellen lassen können.

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