Katze auf Streifzug zwischen den Weinreben (Foto: SWR)

Fortpflanzung mit Streunern stoppen

Katzen in Speyer müssen jetzt kastriert und registriert werden

Stand

Katzenbesitzer in Speyer müssen ihre freilaufenden Katzen ab sofort registrieren und kastrieren lassen. Für die Umsetzung der neuen Katzenschutzverordnung haben die Bürger drei Monate Zeit.

Das Tierheim in Speyer und das Katzenhaus stoßen wegen zu vieler Katzen immer mehr an ihre Grenzen, hieß es im Stadtrat. Tiere seien deshalb bereits auf Einrichtungen in anderen Gemeinden umverteilt worden. Neben den Streunerkatzen könnten viele abgegebenen Tiere allerdings auch nicht mehr an ihre Besitzer zurückgegeben werden, weil diese Katzen nicht registriert seien. So habe man von 204 Katzen, die im vergangenen Jahr ins Tierheim Speyer gebracht wurden, nur bei fünf die Besitzer ermitteln können, heißt es in der Beschlussvorlage der Stadt.

Eine Katze liegt auf einer Bauabsperrungspylone. (Foto: Frank Hoffmann)
Der Kater Felix ist bereits stadtbekannt und beliebt. Hier chillt er in der Lauergasse in Speyer.

Kastration und Kennzeichnung sind jetzt Pflicht für Freigänger

Deshalb gilt für alle sogenannten Freigänger, also die Katzen, die unkontrolliert nach Draußen dürfen, nun die Kastrationspflicht, wenn sie fortpflanzungsfähig sind. Die Katze kann dazu nach Angaben der Stadt Speyer kastriert oder sterilisiert werden. Um die Katze dann zu registrieren, muss ihr entweder ein Mikrochip eingesetzt werden oder eine andere Art Kennzeichung angebracht werden, durch die sie einen Nummerncode trägt, beispielsweise eine Tätowierung im Ohr.

Diese Nummer müssen die Halter in einem für die Behörden zugänglichen Haustierregister eintragen. Die Stadt Speyer empfiehlt hier beispielsweise die Plattform des Deutschen Tierschutzbunds.

Registrierung soll in den kommenden Monaten passieren

Die Besitzer von freilaufenden Katzen in Speyer müssen selbst für die Tierarztkosten aufkommen, damit die Katzen sich nicht unkontrolliert fortpflanzen können. Der Tierschutzverein Speyer und Umgebung will mittellose Bürger bei den Tierarztkosten notfalls finanziell unterstützen, schreibt Frank Hoffman, der die Verordnung angestoßen hatte, auf seiner Facebookseite.

Zur Umsetzung der Verordnung haben die Speyerer nach der Veröffentlichung im Amtsblatt dann drei Monate Zeit. Danach droht laut einer Sprecherin der Stadt zwar keine "Strafe". Die Katzenbesitzer müssten aber neben den Tierarztkosten mit weiteren Kosten rechnen, wenn die Stadt die Kastrierung und Registrierung amtlich anordnen oder Verweigerer auch mehrfach dazu auffordern muss.

Eine Katze sitzt auf dem Dach eines Vogelhauses (Foto: IMAGO, Astrid08/ Panthermedia)
Alle Haustier-Katzen, die nach draußen dürfen, müssen in Speyer jetzt kastriert und gechipt werden.

Speyer: Katzen vor Krankheiten bewahren

Die Stadt will mit der Verordnung die unkontrollierte Vermehrung der Katzen in Speyer stoppen. Ab etwa fünf Monaten ist eine Katze geschlechtsreif. Laut Frank Hoffmann sind die Nachkommen von streunenden Katzen oder Freigängern nämlich oft mit einem Leben in der Natur überfordert. Die Kleinen seien in vielen Fällen krank und unterernährt und hätten ohne menschliche Hilfe nur ein kurzes Leben.

Außerdem können laut Stadtratsbeschluss mit zunehmender Populationsdichte Krankheiten und Seuchen bei Wild- und Hauskatzen zunehmen. Besonders häufig auftretende Merkmale seien Katzenschnupfen, Verletzungen oder Traumata.

Eine verletzte Katze wird in einem Tierarztzentrum behandelt (Symbolbild). (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa/Agencia Uno | Pablo Ovalle Isasmendi)
Für den Eingriff beim Tierarzt müssen pro Katze vermutlich mit 200 Euro gerechnet werden.

Der Stadtrat Speyer hatte der Katzenschutzverordnung einstimmig zugestimmt. Andere Städte in der Pfalz wie etwa Neustadt haben bereits schon länger eine Katzenschutzregelung getroffen. Ludwigshafen hat eine solche Verordnung vor einem Jahr erlassen. In der Südpfalz wird von Tierschützern ebenfalls eine Kastrationspflicht gefordert, bisher vergeblich.

Warum darf Speyer solche Auflagen machen?

Laut Deutschem Tierschutzbund ist seit dem Jahr 2013 neben dem Erlass auf ordnungsrechtlicher Basis auch möglich, Katzenschutzverordnungen auf Basis von Zuständigkeitsverordnungen der Länder nach § 13b Tierschutzgesetz durchzusetzen.

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