Die Richter verurteilten den 29-jährigen Jaguarfahrer aus dem hessischen Biblis wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung. Die erhöhte Geschwindigkeit des Jaguarfahrers bei Weisenheim am Berg "war kein Versehen, das war Wahnsinn", sagte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung.
Doch Rasen allein sei noch kein unerlaubtes Rennen gegen sich selbst, wie es die Staatsanwaltschaft angeklagt habe, so die Richterin weiter. Der Angeklagte sei gerast, aber nicht mit der höchstmöglichen Geschwindigkeit.
Der Unfallverursacher war vor zwei Jahren mit seinem Jaguar bei Weisenheim am Berg mit überhöhter Geschwindigkeit auf ein entgegenkommendes Auto geprallt - Fahrerin, Beifahrerin und ein 15 Monate alter Junge starben in dem Wagen. Ein vier Wochen altes Baby überlebte.

Richter sehen kein Rennen gegen sich selbst
Die Vorsitzende Richterin war an einer Stelle der Urteilsbegründung den Tränen nahe, als sie sagte, das Ergebnis eines Unfalls könne kaum grausamer sein. Dennoch betonte die Richterin: Ihr sei bewusst, dass niemals alle mit dem Urteil zufrieden sein würden. Das Strafmaß solle und könne nicht abschreckend wirken. Denn Studien hätten bewiesen, dass härtere Strafen notorische Raser nicht abschreckten.
Mit dem Urteil blieben die Richter ein Jahr unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte viereinhalb Jahre Haft gefordert - sie hatte dem 29-Jährigen zusätzlich ein Einzelrennen mit Todesfolge vorgeworfen.
Das sahen die Richter anders. Rasen allein reiche nicht für eine Verurteilung für ein verbotenes Rennen gegen sich selbst. Der 29-Jährige habe zudem nicht die größtmögliche Geschwindigkeit angestrebt, weil er nicht mit der maximal möglichen Drehzahl unterwegs war, so die Vorsitzende Richterin. Er habe auch nicht, wie andere bereits verurteilte Raser seinen Tacho oder sich selbst gefilmt. Es sei kein Vorsatz nachweisbar und keine Wiederholungsgefahr zu befürchten. Außerdem gelte grundsätzlich: Im Zweifel für den Angeklagten.
Das Gericht entschied zudem, dass der 29-Jährige für mindestens zwei Jahre seinen Führerschein abgeben muss. Außerdem soll er die Gerichtskosten tragen. Nach Aussage seines Anwalts belaufen sich allein die Kosten für die beiden Gutachten auf bis zu 40.000 Euro.
Zeuge im Prozess: "Ich war ein Jahr wie in Trance" Tödlicher Unfall bei Weisenheim: Beifahrer leidet unter psychischen Folgen
Im Prozess um den tödlichen Unfall in Weisenheim am Berg (Kreis Bad Dürkheim) hat der Beifahrer des Angeklagten ausgesagt. Er leide seit dem Unfall an den psychischen Folgen des Erlebten, sagte der 26-Jährige.
Verteidiger: Angeklagter nach Unfall traumatisiert
Der Rechtsanwalt des jungen Mannes hatte eine Bewährungsstrafe gefordert - das heißt, eine Strafe von höchstens zwei Jahren. Der Anwalt betonte, der Angeklagte sei nach dem Unfall traumatisiert gewesen.
Der 29-jährige Unfallfahrer selbst hatte sich am letzten Prozesstag am Donnerstag noch einmal bei den Angehörigen entschuldigt: "Mir tut es von Herzen weh", sagte der junge Mann und beteuerte: "Ich bin kein Raser und kein schlechter Mensch."

Zum Prozessauftakt hatte der junge Mann gesagt, er sei ein entspannter und geduldiger Autofahrer. An dem Unfalltag sei er nicht gerast: "Ich habe nicht empfunden, dass ich übermäßig schnell war."
Revision gegen das Urteil wahrscheinlich
Der Verteidiger des Verurteilten will jetzt nach eigenen Angaben prüfen, ob er vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Revision gegen das Urteil einlegen wird. Und auch der Oberstaatsanwalt ist mit dem Urteil nicht zufrieden: Seines Erachtens war der Jaguarfahrer ja ein verbotenes Einzelrennen gegen sich selbst gefahren, was soviel heißt, dass er die Strecke mit seinem PS-starken Sportwagen so schnell wie möglich zurücklegen wollte.