Maike Kohl-Richter, Witwe von Altbundeskanzler Helmut Kohl, steht neben dem Porträt ihres Mannes (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Andreas Arnold)

Entscheidung im Berufungsverfahren

Streit zwischen Kohl-Witwe und Autor um Buchzitate geht weiter

Stand

Der gerichtliche Streit zwischen der Witwe des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl und seinem Ghostwriter Heribert Schwan um Buchzitate nimmt kein Ende.

In einem Berufungsverfahren wurde am Donnerstag entschieden, dass die Beweisaufnahme aus erster Instanz wiederholt werden soll. Ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Köln sagte, dabei gehe darum, ob es seinerzeit zwischen Schwan und Helmut Kohl eine Verschwiegenheitserklärung gegeben habe. Die Witwe Maike Kohl-Richter will in dem Prozess erreichen, dass bestimmte Zitate aus Schwans Buch "Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle" nicht mehr verbreitet werden dürfen. Das Buch war 2014 erschienen.

OLG will erneut Zeugen hören

Damit wendet sich Maike Kohl-Richter gegen Urteil des Landgerichts Köln von 2019. Dieses hatte ihr nur bezogen auf einzelne Passagen recht gegeben. Auch Schwan hatte Berufung eingelegt. Nun will das OLG erneut Zeugen hören. Es sei davon auszugehen, dass auch die Söhne des 2017 gestorbenen Altkanzlers geladen würden, so ein Sprecher. Die Verhandlung wird den Angaben zufolge frühestens im Oktober sein. Kohl-Richter geht außerdem gegen Presseberichte vor. Diesen Teil des Verfahrens will das OLG abtrennen.

Kohl-Witwe hat bereits Niederlage vor BGH einstecken müssen

Kohl-Richter und Schwan liegen seit Jahren wegen des Buchs im Clinch. So hatte das OLG in einem früheren Urteil (in zweiter Instanz) bereits das Verbot von 116 Textstellen bestätigt. Im vergangenen Dezember hatte die Witwe vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine Niederlage erlitten. Ihr Mann hatte kurz vor seinem Tod eine Entschädigung von einer Million Euro für die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte von dem Autor erstritten. Doch der BGH bestätigte ein Urteil des OLG Köln, wonach eine solche Geldentschädigung nicht vererbbar ist und Kohl-Richter somit keinen Anspruch darauf hat.

Stand
AUTOR/IN
SWR