Der Landwirt hatte nach Auskunft des Landgerichts Frankenthal ein Spritzmittel verwendet, dass zwar für seine Kartoffeln zugelassen ist, nicht aber für Rucola. Das Mittel muss nach Einschätzung von Sachverständigen auf den Nachbaracker geweht worden sein. Besonders bitter: Die Rucola-Pflanzen waren wegen des Spritzmittels durch die strenge Kontrolle gefallen. Der gesetzlich zugelassene Grenzwert war laut Gericht um ein Zehnfaches überschritten.

Rucola aus der Vorderpfalz landet auf dem Kompost
Der Kunde, der den Rucola des Landwirts aus dem Rhein-Pfalz-Kreis kaufen wollte, hatte sogar noch viel strengere Vorschriften und nahm die Ware nicht ab. Der Salat landete damit auf dem Kompost und nicht im Supermarkt. Nach dem Urteil kann dem Besitzer des Rucola-Feldes auch nicht der Vorwurf gemacht werden, er hätte sein Feld besser schützen müssen. Vielmehr entschieden die Richter der 8. Zivilkammer am Landgericht Frankenthal, dass der derjenige, der ein Spritzmittel ausbringt, darauf achten muss, dass für die umliegenden Felder keine Gefahr besteht.
Kartoffelbauer legt Berufung ein
Der Kartoffelbauer muss dem Besitzer des Rucolafeldes 80.000 Euro zahlen. Der Betrag errechnet sich laut Gericht aus den entgangenen Erträgen, abzüglich der nicht geleisteten Arbeit für Ernte, Verpackungsmaterial und Transport. Der Rucolabauer kann sich allerdings noch nicht über das Geld freuen. Denn die Anwälte des Kartoffelbauern haben bereits beim Oberlandesgericht Zweibrücken Berufung gegen das Urteil eingelegt.