Nach Verurteilung des Erzbistums Köln

Betroffenenbeirat Speyer erwartet neue Klagewelle nach Missbrauchsurteil von Köln

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Von Autor/in Sebastian Barth

Ein Missbrauchsopfer hat am Dienstag vom Landgericht Köln 300.000 Euro Schmerzensgeld vom Erzbistum Köln zugesprochen bekommen. Der Betroffenenbeirat des Bistums Speyer hat das vorausgesehen.

Der Vorsitzende des Betroffenenbeirats, Bernd Held, erwartet nach dem jetzigen Urteil eine Klagewelle. Denn nach diesem Urteil werde nun kein Gericht mehr Missbrauchsfälle als verjährt ansehen. Außerdem seien nicht nur die Taten, sondern auch die Folgen für das Opfer berücksichtigt worden. Das sei neu.

Der Beirat habe den Prozess in Köln genau verfolgt und ein solches Urteil erwartet, sagte Held dem SWR. Die Entschädigungssumme von 300.000 Euro sei eigentlich nicht besonders hoch. Sie entspreche dem, was eine Experten-Komission bereits 2019 der Deutschen Bischofskonferenz unter Bischof Ackermann als Entschädigung empfohlen hatte: Entweder pauschal 300.000 Euro an alle Opfer oder gestaffelt 40.000 bis 400.000 Euro. Die Bischofskonferenz habe zunächst zugestimmt, die Zustimmung aber später zurückgenommen.

Beiratsvorsitzender: "Kirche hat systematisch vertuscht"

Der Beiratsvorsitzende sagte weiter, er rate der Deutschen Bischofskonferenz, sich jetzt schnell außergerichtlich mit den Missbrauchsopfern zu einigen. Es werde mit Sicherheit weitere Prozesse geben. Im konkreten Fall hätte zwar das Erzbistum Köln selbst entschieden, keine Verjährung geltend zu machen. Die Richter am Landgericht Köln hätten aber schon von Anfang an durchblicken lassen, dass sie Verjährung nicht akzeptieren. Die Opfer hätten keine Chance gehabt, dass die Missbrauchstaten ans Licht kommen, weil die Kirche als Institution diese systematisch vertuscht habe, statt selbst Täter zur Rechenschaft zu ziehen, so der Beiratsvorsitzende.