Ein junger Mann und seine damalige Freundin sollen ihr Opfer in Ludwigshafen-Süd im März 2021 mit Messern attackiert haben. Die mutmaßlichen Täter und das Opfer wohnten nicht weit voneinander entfernt und kannten sich offenbar nur vom Sehen. Bis sie dann zum ersten Mal aneinander gerieten.
Beleidigungen und Streit vor der Messerattacke
Zwei Mal hatten die beiden Männer bereits Ärger miteinander, beim dritten Mal eskalierte es; am Abend des 12. März 2021 vor der Brüder-Grimm-Schule in Ludwigshafen-Süd. Hier kommt auch die Frau ins Spiel, die nun ebenfalls auf der Anklagebank sitzt.
Die heute 21-Jährige war damals noch mit dem Angeklagten zusammen. Sie und ihr Ex-Freund lassen über ihre Verteidiger ein Geständnis verlesen. Demnach hat sie dem jungen Mann zunächst ein Taschenmesser ans Gesicht gehalten und ihm so schon die ersten kleineren Verletzungen zugefügt. Danach hat ihr Ex - inzwischen 27 Jahre alt - dem Opfer mit einem größeren Messer in den Rücken gestochen.
Angriff soll nicht geplant gewesen sein
Vor den Geständnissen waren Verteidiger, Richter und Staatsanwaltschaft zu einem Gespräch hinter verschlossenen Türen zusammengekommen. Ziel: eine Einigung, mit der alle Seiten leben können.
Der Vorsitzende Richter fasst das vorläufige Ergebnis später zusammen. Danach hätten die Angeklagten ihren Angriff auf das Opfer nicht geplant, sondern wären impulsiv vorgegangen. Der 27-jährige hoffe nun, bei einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung statt wegen versuchten Totschlags, auf eine Bewährungsstrafe. Bei der 21-jährigen Mitangeklagten werde versucht, einen Jugendarrest zu vermeiden. Dabei werde ein Täter-Opfer-Ausgleich angestrebt.
Skurrile Szenen im Gerichtssaal
Bei einem Ausgleich geht es in der Regel um Geld, um harte Euros. Von vierstelligen Beträgen an das Opfer ist die Rede. Doch dem Anwalt der Nebenklage ist das zu wenig, er will offenbar mindestens 10.000 Euro für seinen Mandanten durchsetzen. Ungewöhnlich: Noch im Gerichtssaal werden schon die ersten 1.000 Euro in bar an den Nebenklagevertreter übergeben. In einer filmreifen Szene öffnet die neue Freundin des Angeklagten ihre Handtasche und zieht ein Bündel Geldscheine heraus. Der Nebenklageanwalt nimmt das Geld - und zählt erstmal nach.
Beim Thema Geld wird ein wunder Punkt bei beiden Angeklagten getroffen. Der 27-jährige hat noch Schulden bei einem Gericht und einem Fitnessstudio. Er berichtet von zahllosen abgebrochenen Ausbildungen und wechselnden Jobs. Nun mache er eine kaufmännische Ausbildung bei einem Discounter, wo er brutto 1.100 Euro monatlich verdiene.
Seine Ex-Freundin, die 21-jährige Angeklagte, wohnt nach eigenen Angaben bei ihrer Mutter und verdient mit einem Mini-Job 520 Euro im Monat. Eigentlich will sie Visagistin werden, müsste für diese Ausbildung aber 400 Euro im Monat aufbringen.
So geht es dem Opfer heute
Am Nachmittag dann der Auftritt des Opfers. Der junge Mann war zur Tatzeit erst 18 Jahre alt. Seine Aussagen wirken mitunter etwas widersprüchlich. Allerdings leidet er offenbar bis heute unter der Tat. Nach der Notoperation war er insgesamt zehn Tage in der Klinik, davon zwei Tage auf der Intensivstation. "Jeden Tag bin ich mit der Tat konfrontiert, wenn ich in den Spiegel gucke", sagt er. Sein Körper sei vernarbt, schmerze und blute immer noch. Sport sei nicht mehr möglich.
Opfer: "Rambomesser, zum Töten gemacht"
Ein Jahr nach der Tat habe es ihn "aufgefressen", den Täter frei auf der Straße herumlaufen zu sehen. Das Tatwerkzeug bezeichnet er als "Rambomesser, das nur zum Töten und Verletzen gemacht sei." Zur Tat vor der Schule in Ludwigshafen-Süd sagt er, die junge Frau habe ihn sofort attackiert. Um sich zu wehren, habe er ihr ins Gesicht geschlagen und nach ihr getreten. Nach einem Tritt habe der 27-jährige dann zugestochen. Nach dem Stich sei ihm heiß geworden und er sei weggelaufen: "Ich bin gerannt um mein Leben". Er lief zu einem Kiosk. Erst kam die Polizei, dann der Krankenwagen.
Fortgesetzt wird der Prozess in Frankenthal am kommenden Dienstag. Angesetzt sind dann noch zwei weitere Tage. Nach Angaben eines Anwaltes gibt es am 25. Januar möglicherweise die Plädoyers und am 31. Januar das Urteil.