Das Landgericht Landau (Foto: SWR)

Urteil in Landau

Feuer in Asklepios-Klinik Kandel: Brandstifter muss in Psychiatrie

Stand

Im Prozess um schwere Brandstiftung am Krankenhaus in Kandel hat das Landgericht Landau den Angeklagten zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Außerdem muss er in eine geschlossene psychiatrische Anstalt.

"Ein brennendes Krankenhaus ist ein Alptraum für alle Rettungskräfte", sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Und weiter: "Es gibt kaum etwas Gefährlicheres, als ein Krankenhaus anzuzünden."

Vorsitzender Richter: "Ein brennendes Krankenhaus ist ein Alptraum"

Im Prozess um schwere Brandstiftung am Krankenhaus in Kandel hat das Landgericht Landau am Donnerstag den Angeklagten zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Außerdem ordneten die Richter die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt an. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 42-jährige Mann im Januar 2022 vor der Asklepios Südpfalzklinik in Kandel einen Wäschecontainer angezündet hat. Das Feuer griff auf das Gebäude über. Drei Menschen wurden verletzt.

So sieht es nach dem Brand an der Asklepios Klinik in Kandel aus (Foto: Privat)
So sah es nach dem Brand an der Asklepios Klinik in Kandel aus.

42-Jähriger kauft Kanister mit Benzin - ohne ein Auto zu besitzen

In der Tatnacht tauchte der Angeklagte, nach Überzeugung des Gerichts, kurz nach 20:30 Uhr an einer Tankstelle in Bad Bergzabern (Kreis Südliche Weinstraße) auf. "Er war hier schon so was wie ein Stammkunde", sagt eine Angestellte später im Prozess aus. In dieser Nacht wundert sie sich allerdings über seine Einkäufe. Denn diesmal kauft er nicht, wie üblich Bier, Wein und Zigaretten -sondern einen Benzinkanister. An einer der Zapfsäulen füllt er ihn mit Super E 10. "Das war eigenartig, weil der doch überhaupt kein Auto hat", gibt die Tankstellenangestellte später zu Protokoll.

Nach diesem Einkauf bleibt er wohl noch gut eine Stunde auf dem Gelände der Tankstelle. Trinkt vor der Waschanlage eine Flasche Wein, raucht. Dann fährt er mit einem Taxi davon.

Brandstifter wird von Kamera gefilmt

Der Taxifahrer erinnert sich später an diesen Fahrgast, der nach Kandel wollte. Der habe die ganze Fahrt über geschlafen. In Kandel habe er ihn geweckt und gefragt, wo er eigentlich hin will. Der Mann habe sich dann in einer Nebenstraße der Asklepios Klinik absetzen lassen. Ob der Mann einen Benzinkanister dabei hatte? Das könne er nicht sagen. Er habe nur gesehen, dass der Kunde eine Tüte zwischen seine Beine gestellt habe.

Um 22:10 Uhr fängt eine Kamera auf dem Krankenhausgelände eine Person ein, die dem Angeklagten ähnelt. Das Bild ist unscharf. Auffallend sind allerdings die "Over-Ear-Kopfhörer", die Person trägt. Genau wie die, die der Angeklagte in dieser Nacht nie absetzt.

Brand in Klinik in Kandel: Drei Menschen werden verletzt

Zehn Minuten später ist auf Aufnahme der Kamera ein heller Schein zu sehen. Der Gitterwagen mit der Wäsche ist wohl in Flammen aufgegangen. Kurze danach wieder der Mensch mit den Kopfhörern, der sich vom Brandort entfernt. Den Notruf wählt er nicht. Der springt automatisch an. Fünf Minuten später ist die Feuerwehr vor Ort und verhindert, dass in dem Krankenhaus mehr als drei Menschen verletzt werden. Drei Krankenhausmitarbeiter atmen giftige Rauchgase ein, als sie Intensivpatienten, deren Station direkt über dem Brandort liegt, in Sicherheit bringen. Bei dem Feuer im südpfälzischen Kandel im Januar war ein Sachschaden von mehreren Millionen Euro entstanden.

Ins Visier der Ermittler gerät der Angeklagte, weil er kurze Zeit nach dem Brand dann doch den Notruf wählt. Aber nicht um den Brand zu melden, sondern weil er selbst glaubt, Hilfe zu brauchen. Er habe Bauchweh, sei vergiftet worden, erklärt er dann den Rettungssanitätern. Zu diesem Zeitpunkt befindet er sich nur wenige Minuten Fußweg von der Klinik entfernt.

Die Flammen in einem Müllcontainer griffen rasend schnell auf das Klinikgebäude in Kandel über. (Foto: picture-alliance / Reportdienste, Aaron Klewer / Einsatz-Report24)
So sah das Gebäude der Asklepios Südpfalzkliniken in Kandel in der Brandnacht aus.

Atemalkoholwert von drei Promille?

Ein Blutalkoholtest wird später, neun Stunden nach dem Brand, bei ihm einen Wert von 1,22 Promille ergeben. Der Gutachter ist überzeugt: Zur Tatzeit muss er mehr als 3 Promille gehabt haben.

Der Angeklagte ist seit mehr als zwanzig Jahren alkohol- und drogenabhängig. Um von den Drogen loszukommen erhält er auf Rezept Methadon. Eine solche Methadon-Spritze hat er sich einen Tag vor der Tat in der Klinik in Kandel abgeholt. "Durch den jahrelangen Missbrauch leidet der Angeklagte unter einem deutlichen Persönlichkeitsverfall", sagt der Vorsitzende Richter. Eine Folge davon sei eine verzerrte Wahrnehmung. Möglicherweise liegt hier das Motiv: Rache für eine falsche Behandlung, die Einbildung, vergiftet worden zu sein. Da sich der Angeklagte im Gerichtsprozess zu den Vorwürfen nicht äußert, bleibt das Motiv aber ungeklärt.

Richter: Angeklagter braucht Hilfe

Es müsse auch dem Angeklagten klar gewesen sein, dass er mit dem Brand im Krankenhaus ganz viele Menschen in massive Gefahr gebracht hat. Er habe mit Vorsatz gehandelt und das zeige, dass er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. "Er braucht Hilfe", sagt der Vorsitzende Richter. In einer Entzugsklinik werde der 42-Jährige die aber nicht finden. Das habe ein früherer Aufenthalt gezeigt, bei dem der Angeklagte jede Zusammenarbeit mit den Ärzten verweigert hatte.

Bei diesen Worten des Richters hält sich der Angeklagte die Ohren zu. Das Problem des Angeklagten sei nicht mehr seine Sucht, so der Richter. Das Problem sei die veränderte Persönlichkeit. Deshalb komme nur die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Frage. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann außerdem vorgeworfen, vor sieben Monaten auf dem Parkplatz einer Klinik in Bad Bergzabern (Kreis Südliche Weinstraße) das Auto eines Arztes in Brand gesteckt zu haben. Dieser Tatvorwurf wurde fallen gelassen, da er nicht nachzuweisen sei.

Mann muss in die Psychiatrie

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, bedeutet das für den Angeklagten einen Aufenthalt in der Psychiatrie auf unbestimmte Zeit. Im Zweifel auch deutlich länger als die am Donnerstag verhängten fünfeinhalb Jahre.

Der Verteidiger schließt nicht aus, dass er gegen diese Form der Unterbringung in Revision gehen wird. Der Verteidiger hatte dafür plädiert, seinen Mandanten freizusprechen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine deutlich geringere Haftstrafe gefordert - von 3 Jahren und vier Monaten sowie die Unterbringung des Mannes in eine geschlossene psychiatrische Anstalt.

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SWR