Die Straftat sorgte 2019 in der Pfalz für Entsetzen: In Neustadt wurde eine junge schwangere Frau in einen Hinterhalt gelockt und von sechs Tätern brutal attackiert. Fünf der Angreifer wurden bereits verurteilt.
Der sechste Angeklagte wurde nun zu 2 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt. In die Strafe sind zwei Verurteilungen aus Berlin und Gießen integriert, wo der 30-jährige Angeklagte unter anderem Polizisten mit einer Schere bedroht hatte. Der Angeklagte hatte zum Angriff auf die 17-Jährige in Neustadt alle Vorwürfe eingeräumt.
Opfer verlässt bei Schlussplädoyer weinend den Gerichtssaal
Das Opfer war zeitweise im Saal und weinte nach SWR-Informationen heftig, als der Spurensicherungsbericht vom Tatort verlesen wurde. Es waren beispielsweise Schuhprofile der Täter auf Kleidung und Haut des Opfers sichergestellt worden. Die junge Frau leidet heute noch an Folgen des Angriffs.
Der Angeklagte wandte sich während seines Schlusswortes noch einmal direkt an das Opfer: "Ich möchte mich bei Dir entschuldigen. Ich freue mich, dass Dein Kind gesund geboren worden ist." Die junge Frau verließ daraufhin eilig und unter Tränen den Saal.
Angeklagter entschuldigt sich während des Prozesses
Der Angeklagte wollte sich auch persönlich bei der jungen Frau entschuldigen. Die Mutter des Opfers war beim Prozess dabei und gab an, dass ihre Tochter eine Entschuldigung nicht persönlich annehmen wolle. Daraufhin entschuldigte sich der Verteidiger im Namen seines Mandanten bei der Mutter des Opfers.
Dem Angeklagten tue die Tat unglaublich leid. Er könne es kaum fassen, an so einer Tat beteiligt gewesen zu sein. Er sei erleichtert, dass dem ungeborenen Kind nichts passiert ist. Er wünsche dem Opfer und dem Kind alles Gute für ihr weiteres Leben.
Verteidiger hatte auf Beihilfe plädiert
Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Gefängnis gefordert. Selbst der Verteidiger sagte bei seinem Schlusspladoyer, dass die Tat "eine wirklich fiese Sache" gewesen sei. Er plädierte aber darauf, dass der Angeklagte nicht als Mittäter einzustufen und nur wegen Beihilfe verurteilt werden solle, da er sich freiwillig zur Polizei begeben und ausgesagt hatte. Er hätte auch nicht gewusst, was da passieren solle. Das Opfer hatte der Verurteilte nicht gekannt, bevor er bei der Angreifertruppe dabei war.
Mittäter bereits verurteilt
Fünf Mittäter waren bereits im Frühjahr vom Landgericht Frankenthal verurteilt worden. Der 30 Jahre alte Mann aus Germersheim, gegen den zuletzt verhandelt wurde, war damals nicht zu Prozessbeginn erschienen, weshalb Haftbefehl gegen ihn erlassen wurde.
Die Gruppe der mutmaßlichen Schläger, drei junge Männer und drei junge Frauen, soll damals mit der S-Bahn von Speyer nach Neustadt gefahren, wohin sie die 17 Jahre alte schwangere Frau unter einem Vorwand gelockt haben. Dort sollen sie auf ihr Opfer eingeschlagen und eingetreten haben sowie Smartphone, Stiefel und Ohrringe gestohlen haben. Eine Polizistin sagte, es sei das widerwärtigste und brutalste Verbrechen, mit dem sie je zu tun hatte.
Prozess Frankenthal: Angriff auf Schwangere aus Eifersucht
Haupttäterin und Anstifterin des Angriffs war die neue Freundin des Mannes, vom dem die 17-Jährige schwanger war. Sie behauptete, ihr Freund habe den Angriff befohlen, was dieser aber vor Gericht bestritt. Die damals 16-Jährige wurde zu einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahre verurteilt, die vier Mitangeklagten kamen mit Verwarnungen davon und müssen jeweils 1.000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen.
Trotz der Einstufung der Tat gelte, laut Vorsitzendem Richter, im Jugendstrafrecht der Grundsatz: Erziehung geht unbedingt vor Strafe, und da sich die vier Angeklagten seit der Tat nichts mehr haben zuschulden kommen lasse, reiche für sie eine Verwarnung.
Opfer leidet immer noch unter psychischen Folgen des Angriffs
Das Opfer war bei dem Angriff schwer verletzt worden. Das ungeborene Kind blieb unverletzt. Die heute 20-Jährige ist noch immer schwer traumatisiert, erklärte ihr Anwalt. Das liegt auch daran, meinte die ermittelnde Kriminalbeamtin vor Gericht, dass das Mädchen nach der Tat von anonymen Absendern im Internet übelst beschimpft und verhöhnt worden ist. Die junge Mutter leidet laut ihrem Anwalt immer noch unter psychischen Folgen der Gewalttat. Daher empfand ihr Anwalt die bisherigen Strafmaßnahmen als enttäuschend.