17-Jährige wurde Opfer am Willersinnweiher

Höchste Jugendstrafe nach Vergewaltigung und Mord in Ludwigshafen

Stand

Vor zwei Jahren ist am Willersinnweiher in Ludwigshafen eine 17-Jährige vergewaltigt und gewürgt worden. Die junge Frau starb. Das Landgericht Frankenthal hat einen 19-Jährigen dafür zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt.

Das Landgericht Frankenthal hat den 19-Jährien aus Ludwigshafen am Dienstag unter anderem wegen Mordes und der Vergewaltigung verurteilt. Das teilte das Landgericht Frankenthal nach dem Urteil mit. Wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten wurde der Prozess nicht-öffentlich verhandelt.

Gericht hat höchstmögliche Strafe verhängt

Mit dem Urteil hat das Landgericht die höchstmögliche Jugendstrafe verhängt.

Nach Auffassung der Großen Jugendstrafkammer des Landgerichts Frankenthal hatte der damals 17-Jährige im März 2020 am Willersinnweiher in Ludwigshafen das gleichaltrige Mädchen vergewaltigt und gewürgt. Er soll bei seiner Tat zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass sein Opfer verstirbt. Zudem sah die Kammer es als erwiesen an, dass der Angeklagte das Mädchen gewürgt hatte, um den Geschlechtsverkehr vollziehen zu können.

Das Mädchen erlitt damals laut Staatsanwaltschaft schwerste Hirnverletzungen und verstarb am nächsten Tag in einer Ludwigshafener Klinik. Noch am selben Tag wurde der Tatverdächtige festgenommen. Durch das Auswerten von Telefondaten sei der Verdacht auf ihn gefallen, sagte damals der Leiter der Staatsanwaltschaft Frankenthal, Hubert Ströber.

Mord am Willersinnweiher Tatort (Foto: Crash 24/Marco Hanna)
Ermittler der Polizei durchsuchen das Gelände am Willersinnweiher nach der Tat am 17. März 2020.

Zeuge hatte geholfen, Angeklagten zu überführen

Ein Spaziergänger hatte am Tattag den leblosen Körper der 17-Jährigen am Ufer des Ludwigshafener Willersinnweihers entdeckt. Der Zeuge hatte zudem beobachtet, wie ein junger Mann vom Tatort flüchtete. Der Tatverdächtige wurde kurz darauf festgenommen.

Der Tatverdächtige erklärte laut Staatsanwaltschaft, mit dem Opfer eine kurze Beziehung gehabt zu haben. Alle anderen Vorwürfe bestritt er. Angehörige der 17-Jährigen sagten in Interviews mit einem privaten Fernsehsender, das Mädchen habe den Angeklagten im Internet kennengelernt. Beide hätten miteinander gechattet und sich schließlich zu einem ersten Treffen an dem Weiher verabredet.

Der Angeklagte soll sich laut seinem Verteidiger, dem Rechtsanwalt Alexander Klein aus Ludwigshafen, nicht zu dem Vorfall geäußert haben. Das hätten ihm die Richter zwischen den Zeilen auch im Urteil vorgeworfen, so sein Anwalt.

Mord am Willersinnweiher Tatort (Foto: Crash 24/Marco Hanna)
Auf diesem Gelände soll der Angeklagte die 17-Jährige brutal vergewaltigt und gewürgt haben. Sie starb kurz darauf im Krankenhaus.

Freispruch bei mutmaßlichen Vergewaltigungen

Doch dem Angeklagten wurde nicht nur der gewaltsame Tod der 17-Jährigen am Willersinnweiher zur Last gelegt. Die Anklage warf ihm auch vor, auch drei minderjährige Mädchen in Ludwigshafen und im Raum Speyer vergewaltigt zu haben. In Bezug auf die Vergewaltigungen wurde der Angeklagte freigesprochen. Laut Gericht konnten sie dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden. Wegen des sexuellen Missbrauchs wurde er hingegen verurteilt. Zwei der drei Mädchen seien damals unter 14 Jahre gewesen. Somit sei der Strafbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern erfüllt worden, so die Kammer.

Keine anschließende Sicherungsverwahrung

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten in ihren Plädoyers gefordert, nach Verbüßung der Haftstrafe zu prüfen, ob anschließend eine Sicherungsverwahrung verhängt wird. Davon sah das Gericht in seiner Urteilsverkündung laut Verteidiger Klein aber ab. Es gehe nicht davon aus, dass es sich bei dem 19-Jährigen um einen hoffnungslosen Fall handelt.

Das Landgericht Frankenthal hatte wesentlich länger verhandeln müssen als geplant. Eigentlich sollte der Prozess nur 14 Verhandlungstage dauern. Ursprünglich sollten 14 Zeugen, ein Sachverständiger und ein Rechtsmediziner gehört werden. Doch wegen der Corona-Pandemie fielen immer wieder Verhandlungstage aus. Außerdem mussten deutlich mehr Zeugen geladen werden als zunächst geplant.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt werden. Der Verteidiger des Verurteilten möchte dies auch prüfen.

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