Das Landgericht Landau hat den 53-Jährigen am Dienstagmittag zu fünf Jahren Haft verurteilt, wegen schwerer Körperverletzung in Verbindung mit gefährlicher Körperverletzung. Der Staatsanwalt hatte sechs Jahre und neun Monate Haft gefordert, der Verteidiger drei Jahre und neun Monate Haft.

Streit über übrig gebliebenes Gemüse?
Der Mann hatte im Juli vergangenen Jahres in einem Asia-Imbiss in Landau gearbeitet. Er geriet mit einem Kollegen in Streit. Beide berichteten später vor Gericht übereinstimmend, es sei um die Frage gegangen, was mit dem Gemüse passieren soll, das am Ende des Tages in der Küche übrig geblieben war. Der 53-Jährige rastete aus und rammte seinem Kollegen ein Messer in den Kopf - der Mann konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden und wird wohl auf einem Auge blind bleiben.
Der Richter hatte seine Schwierigkeiten zu glauben, dass das Gemüse wirklich der Auslöser der Auseinandersetzung war, zumal während des Prozesses vieles im Dunkeln blieb: Mindestens ein Zeuge wird sich noch verantworten müssen, weil er sich bei seinen Aussagen zu oft in Widersprüche verstrickte. Dass Zeugen einen unzuverlässigen Eindruck machen, ist einer der roten Fäden, die sich von Beginn an durch die Ermittlungen und durch den Prozess zogen.

Polizist berichtete von Vertuschungsversuchen
So sagte im Laufe des Prozesses auch der Polizist aus, der damals nach dem Notruf zuerst am Tatort war und eine seltsame Szene beobachtete: Mitarbeiter des Lokals hätten versucht, das Opfer in ein Auto zu bringen, um es ins Krankenhaus zu fahren. Die Anwesenden hätten keine Angaben dazu gemacht, wie es zu der Kopfverletzung gekommen war, so der Polizist. Sie hätten sogar bestritten, den Mann zu kennen, obwohl er nachweislich seit Wochen in dem asiatischen Imbiss gearbeitet hatte, wenn auch ohne offiziellen Arbeitsvertrag.

Auch der Schwager des Imbissbesitzers machte vor Gericht zunächst widersprüchliche oder falsche Angaben. Erst auf Drängen des Richters gab er zu, von einem Streit zwischen dem Angeklagten und dem Opfer gehört zu haben. Den genauen Grund kenne er aber nicht.
Vieles bleibt auch nach dem Prozess unklar
Der Vorsitzende Richter sagte, man sei nicht in die Geheimnisse der vietnamesischen Küche eingedrungen. Damit spielte er auf die Aussagen von Angeklagtem, Opfer und Zeugen an. Sie alle hätten in fast schon grotesker Weise die Wahrheit verschleiert oder klar gelogen. Das Gericht könne über die Beweggründe nur mutmaßen. Entweder wolle man sich in diesem Milieu nicht den Behörden offenbaren oder man habe Angst voreinander.
Richter: Opfer stehen lebenslange Schmerzen bevor
Das Leben des Opfers sei zerstört, so der Richter. Er habe ein Auge verloren und starke Schmerzen, die wohl auch bleiben werden. Und über den nun verurteilten Täter: Der Mann stehe seit Jahren mit dem Rücken zur Wand. Denn zu seinen verschiedenen Arbeitsplätzen in den Imbissen gehörte auch meist ein Zimmer. Ein Jobverlust führe also auch immer zu einem Verlust der Wohnung.
Täter bekundet Reue
Der Mann selbst hat am letzten Verhandlungstag seine Tat bedauert und um Entschuldigung gebeten. Ob er und sein Anwalt Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, ist noch unklar. Wie der Anwalt direkt nach dem Urteil auf SWR-Nachfrage sagte, sei er froh, dass der Vorwurf des versuchten Totschlags nun nicht mehr im Raum stehe. Die Strafe von fünf Jahren sei angemessen. Allerdings werde seinem Mandanten noch das Urteil übersetzt und erklärt. Danach sehe man weiter. Auch die Staatsanwaltschaft kann noch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.