
Von den zwei Jahren Haft gelten sechs Monate bereits als verbüßt. Der Grund: die lange Verfahrensdauer. Mit dem Verurteilten hätte am Mittwoch eigentlich ein zweiter Angeklagte aus Bayern vor Gericht stehen sollen. Er war nicht erschienen. Er ist nach Angaben seines Anwalts schwer erkrankt.
Kurz nach Beginn der Verhandlung gab es ein sogenanntes Rechtsgespräch zwischen den Richtern, dem einen Angeklagten aus Speyer, seinem Anwalt und der Staatsanwaltschaft. Danach legte der Mann ein umfassendes Geständnis ab.
Den beiden Männern wurde gewerbsmäßige Geldwäsche vorgeworfen. Die Taten sollen sie bereits vor 13 Jahren begangen haben. Wie es in der Anklageschrift hieß, hatten die beiden Männer aus Speyer und dem bayerischen Grassau einem dritten Mann geholfen, die Herkunft von illegal erworbenem Geld zu verschleiern.
Acht Jahre Gefängnis für Betrüger
Dieser dritte Mann ist bereits zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er hatte mehr als 7.000 privaten Geldgebern vorgegaukelt, er könne Geld für sie gewinnbringend anlegen. Daraufhin hatten die Opfer unterschiedliche Summen auf ein Konto des Betrügers in Dubai eingezahlt - insgesamt rund 95 Millionen Euro. Das Geld wollte er für sich selbst verwenden, so das Gericht.

Angeklagte gründeten Scheinfirmen
Beiden Angeklagten war vorgeworfen worden, dass sie dem Betrüger gegen Provision geholfen hatten, mehrere Millionen nach Deutschland zu schaffen, indem sie vier Scheinfirmen gründeten. Über diese Firmen seien dann Scheinverträge und Scheinabrechnungen ausgestellt worden. Gegenstand der Anklage waren mehr als 5 Mio Euro. Ein Teil der Taten war schon verjährt.
Bewährungsstrafe gegen Geständnis
Der Angeklagte aus Speyer räumte vor Gericht ein, dass er 2,3 Millionen Euro mit Scheinrechnungen gewaschen hatte. Mit den Richtern war vereinbart worden, dass er gegen das Geständnis mit einer Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren davonkommt.
Ein Angeklagter erkrankt
Das Verfahren gegen den erkrankten Angeklagten aus Bayern wurde abgetrennt. Nach Angaben seines Anwaltes ist er so schwer erkrankt, dass es dauerhaft nicht verhandlungsfähig sein wird. Eine amtsärztliche Untersuchung soll die Angaben des Rechtsanwalts bestätigen. Dieser Angeklagte hatte bisher in seinen Vernehmungen erklärt, er sei davon ausgegangen, dass das Geld, aus seriösen Geschäften stammte.