Mit dem Urteil bestätigte das Oberverwaltungsgericht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt. Eine Muslimin aus der Pfalz hatte den Landesbetrieb Mobilität verklagt, weil dieser ihren Antrag abgelehnt hatte, dass sie ausnahmsweise am Steuer einen Gesichtsschleier tragen darf. Das Gericht in Neustadt hatte bereits im Juli vor einem Jahr entschieden, dass niemand sein Gesicht verhüllen darf, wenn er oder sie Auto fährt, und das ohne Ausnahme.
Verhüllungsverbot im Straßenverkehr Urteil des VG Neustadt: Muslimin darf Gesicht beim Autofahren nicht verschleiern
Autofahrerinnen dürfen im Straßenverkehr keinen Gesichtsschleier tragen - aus Sicherheitsgründen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt an der Weinstraße entschieden.
Sicherheit im Verkehr sei wichtiger
Das Oberverwaltungsgericht bekräftigte jetzt: Der Eingriff in die Religionsfreiheit der Frau aus der Pfalz sei nur geringfügig betroffen, denn die Frau könne auf das Autofahren verzichten und beispielsweise mit der Bahn oder mit einem Roller oder Motorrad fahren.
Die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer wiege schwerer. Denn kommt es zu einem Verstoß im Straßenverkehr, müsse klar sein, wer das Auto fährt. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Frau mit Gesichtsschleier beim Autofahren nicht mehr gut sich umschauen kann.
Das Gericht ließ keine Berufung zu dem Urteil zu.
Niqab religiöse Pflicht für die Muslimin aus der Pfalz
Die Klägerin ist eine Muslimin aus der Pfalz. Sie argumentierte laut Gericht, dass es ihre religiöse Pflicht sei, einen Gesichtsschleier, einen Niqab, in der Öffentlichkeit zu tragen. Der Niqab verhüllt nicht nur die Haare sowie Hals-, Schulter und Brustbereich, sondern auch das Gesicht mit Ausnahme der Augenpartie.