Nach Angaben einer Sprecherin des Gerichts in Frankenthal gibt die Klägerin aus der Vorderpfalz an, nach der zweiten Impfung mit dem Corona-Impfstoff von BioNTech eine Embolie erlitten zu haben. Da die Ursache für diese Embolie nicht ermittelt werden konnte, mache die Klägerin die Impfung dafür verantwortlich.
Frankenthal: Verhandlung Ende März aufgehoben
Der Fall sollte am 28. März vor der Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal verhandelt werden, so die Sprecherin. Demnach war angeordnet worden, dass die Klägerin persönlich vor Gericht erscheinen muss. Das Gericht wollte versuchen, eine gütliche Einigung, sprich einen Vergleich, zwischen der Klägerin und dem Hersteller des Corona-Impfstoffs herbeizuführen. Jetzt wurde der Termin aufgehoben. Einen neuen Termin gibt es noch nicht.
So wolle die Klägerin, dass sich statt eines Einzelrichters eine Kammer mit dem Fall befassen soll. Außerdem sei für die Stellungnahmen der beteiligten Parteien mehr Zeit nötig. Kürzlich war bereits ein Zivilprozess in Frankfurt gegen den Impfstoffhersteller wegen angeblicher Impfschäden auf Ende April verschoben worden.
Klägerin fordert Schadenersatz und Schmerzensgeld
Wie sehr die Klägerin aus dem Rhein-Pfalz-Kreis angibt, gesundheitlich beeinträchtigt zu sein, darüber macht das Gericht noch keine Angaben. Die Frau fordert jedenfalls sowohl Schadenersatz als auch Schmerzensgeld vom beklagten Impfstoff-Hersteller in Mainz.
Der Prozess am Landgericht Frankfurt Ende April wird wahrscheinlich der erste Schadenersatz-Prozess gegen BioNTech sein. Dort klagt eine Frau, weil sie nach der Impfung einen Herzschaden erlitten habe.