Eine 26-Jährige hatte ihren Hund im Naturschutzgebiet am Samstag frei laufen lassen. Das teilte die Polizei mit. Der Hund hatte das Reh offenbar gewittert und war seiner Halterin davongelaufen, sagte ein Polizeisprecher. Der Hund habe das Reh erst gehetzt und dann angefallen. Das Wildtier starb letztendlich wegen der Bisswunden.
Gegen Hundehalterin laufen Ermittlungen wegen Jagdwilderei
Zeugen hatten die Polizei informiert. Diese verständigte dann den zuständigen Jagdpächter, der sich um die Beseitigung des gerissenen Rehs kümmerte. Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren gegen die 26-jährige Halterin eingeleitet.
Die Staatsanwaltschaft Frankenthal prüft nun, ob die Frau ihren Hund absichtlich von der Leine gelassen hat.
Bis 5.000 Euro Bußgeld könnten auf Hundehalterin zukommen
Außerdem droht der Frau ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, erklärte der Polizeisprecher. Die Verbandsgemeinde Deidesheim überprüft in solchen Fällen, ob der Hund bereits auffällig war. Falls er als gefährlich eingestuft werde, drohe der Halterin ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Selbst wenn das Tier bisher unauffällig war, könnte die Verbandsgemeinde bis zu 1.000 Euro Strafe verhängen.
Polizei: Hunde gehören in Naturschutzgebieten an die Leine
Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass Hunde beim Gassi gehen im Wald und in Naturschutzgebieten unbedingt angeleint werden müssen. Denn es sei jederzeit damit zu rechnen, dass dort Wildtiere unterwegs sind.
Das Naturschutzgebiet "Haardtrand - Am Bechtsteinkopf" ist mit 195 Hektar das größte Naturschutzgebiet im Landkreis Bad Dürkheim. Es erstreckt sich unter anderem über das Gebiet der Stadt Deidesheim und der Ortsgemeinde Forst an der Weinstraße.