
Wie ein Sprecher des Landgerichts Frankenthal mitteilte, hätten beide Parteien einen entsprechenden Antrag gestellt. Das Landgericht habe daraufhin den Termin aufgehoben. Das Gericht geht davon, das sich jetzt beide Parteien mit außergerichtlichen Verhandlungen einigen wollen.
Eigentum seit fünf Jahren ungeklärt
Im Kern geht es um eine Eigentums-Frage: Wem gehören die NS-Kunstwerke, die vor fünf Jahren bei einem Privatmann in Bad Dürkheim sichergestellt wurden. Darunter die sogenannten Hitler-Pferde, überlebensgroße Bronze-Skulpturen des Künstlers Josef Thorak, und vier weitere Skulpturen.
Zuvor galten diese Kunstwerke jahrelang als verschollen. Bei einer Razzia wegen des Verdachts der Hehlerei waren Fahnder im Mai 2015 in Bad Dürkheim auf die Nazi-Kunst gestoßen.
Rechtsstreit zwischen Deutschland und Bad Dürkheimer
Die Bundesrepublik Deutschland erhob Besitzansprüche auf die Kunstwerke und forderte sie von dem Bad Dürkheimer zurück. Dagegen behauptet der Dürkheimer Privatmann, dass er die NS-Kunst 1988 in der damaligen DDR rechtmäßig erworben hätte.