Ist Impfpflicht noch zu stemmen?

Gesundheitsämter in der Pfalz wegen Corona am Limit

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AUTOR/IN
Birgit Baltes

Die Gesundheitsämter in Neustadt und Ludwigshafen arbeiten nach eigenen Angaben am Limit. Der SWR hat die beiden Behörden-Leitungen gefragt, wie die aktuelle Lage ist und ob sie die angekündigte Impfpflicht für Pflegekräfte stemmen können.

Gesundheitsamt Bad Dürkheim zu Impflicht (Foto: SWR)
Die Gesundheitsämter müssen zur Zeit viele Corona-Ansteckungen nachverfolgen.

Silke Basenach, Leiterin des Gesundheitsamtes im Landkreis Bad-Dürkheim, hat seit Beginn der vierten Welle kaum noch ein Wochenende frei. Denn "momentan liegen wir in Neustadt und in Bad Dürkheim bei deutlich über 1.000 Infektionen. So hohe Fallzahlen hatten wir in den ersten drei Wellen nicht", sagt sie. Natürlich seien die Verläufe etwas milder, es gebe weniger Todesfälle und das sei auch gut. Doch wegen der überdurchschnittlich vielen Fälle seien die mehr als 50 Mitarbeiter der Behörde sehr gefordert.

Kreis Bad Dürkheim: Hoher Personalausfall in Krankenhäusern

Zurzeit gibt es in etwa zehn Senioreneinrichtungen im Landkreis Corona-Ausbrüche, so Basenach. Hinzu kommen mehrere Krankenhäuser, in denen sowohl Mitarbeiter und Patienten infiziert seien. Genug Personal zu gewährleisten, sei da in einzelnen Fällen schon schwierig. "Wobei die Mitarbeiter mehr Sorge machen, weil die eben dann ausfallen, und man dann schauen muss, wie man die Versorgung der Patienten in den Stationen noch sicherstellen kann", erklärt Basenach.

"Die Versorgung in den Krankenhäusern ist zwar noch gewährleistet, aber in einzelnen Fällen schwierig."

Hinzu kommen die Schulen und Kitas im Landkreis mit drei bis fünf Neuinfektionen pro Tag, zählt die Amtsärztin weiter auf. Im Gesundheitsamt gebe es deshalb mehrere Teams, die dann auch immer wieder in die Einrichtungen gehen, Hygienetipps geben und beispielsweise beim Testen unterstützen. "Das ist zum Teil sehr zeitaufwendig", sagt Basenach.

Impfpflicht für Pflegekräfte: große Herausforderung für Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt bereitet sich gerade auch darauf vor, dass ab dem 16. März die Impfpflicht für medizinisches Personal eingeführt wird und die Gesundheitsämter das dann kontrollieren müssen. Wie das genau ablaufen soll, wird gerade noch verhandelt, sagt die Behörden-Leiterin. Gut sei, dass Einrichtungen wie Krankenhäuser, Alten- oder Pflegeheime ihr ungeimpftes Personal selbst melden müssen und das dann zentral in einem zentralen Meldeportal des Landes erfasst wird. Darauf könnten die Gesundheitsämter dann zugreifen.

Das Gesundheitsamt muss dann alle Einrichtungen mit ungeimpftem Personal anschreiben, erklärt die Amtsärztin zum weiteren Ablauf. Allein dafür werde natürlich noch mehr Personal gebraucht als bisher.

"Die Impfpflicht wird eine große Herausforderung, weil wir ja noch mitten in der Omikron-Welle sind, aber wir versuchen das zu bewältigen.“

Was sagt Gesundheitsamt zum 500 Euro Bußgeld?

Basenach hoffe, dass es gar nicht dazu kommt, dass wegen Verstößen gegen die Impfpflicht Bußgelder verhängt und Beschäftigungsverbote ausgesprochen werden.

Die Impfquote in den Einrichtungen im Landkreis Bad Dürkheim sei relativ hoch. "Es gibt aber einzelne Seniorenheime, die noch nicht so gut sind. Da werden wir jetzt persönlich nochmal Kontakt aufnehmen und anbieten, dass ein Mitarbeiter vorbeikommt und mit den Leuten spricht, damit sich vielleicht doch noch einige impfen lassen."

Rhein-Pfalz-Kreis: Lage mehr als herausfordernd

Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises in Ludwigshafen sieht die Einführung der Impfpflicht kritisch: Denn schon jetzt sei die Behörde wegen der sehr hohen Fallzahlen personell am Limit, sagte Alexander Weber vom Gesundheitsamt Rhein-Pfalz dem SWR. Allein am vergangenen Wochenende hätte die Behörde 3.500 positive PCR-Meldungen verarbeiten müssen.

"Kaum ein anderes Gesundheitsamt in Rheinland-Pfalz sieht sich solchen Zahlen gegenüber."

Rhein-Pfalz-Kreis: Wann soll Gesundheitsamt Arbeitsverbote verhängen?

Der Impfstatus des Personals in den Krankenhäusern und in der Pflege werde ja selbst von den Einrichtungen gemeldet. Das ermögliche dem Gesundheitsamt, dort Kontrollen durchzuführen. Es bleibt aber die Frage offen, ab wann die Behörde ungeimpftem Personal verbieten soll, weiter zu arbeiten oder die Einrichtung auch nur zu betreten, so Weber. Es sei unrealistisch, auch noch das vor dem Hintergrund der Arbeitsbelastung zu entscheiden und zu kontrollieren.

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