Thema im Landtag

Justizminister: Freilassung von mutmaßlichem Mörder aus Ludwigshafen wirkt "verstörend"

Stand

Der rheinland-pfälzische Landtag hat sich am Freitag mit dem Fall eines 19-Jährigen aus Ludwigshafen befasst, der wegen Mordes und Vergewaltigung verurteilt wurde - aber dann vorläufig auf freien Fuß kam.

Das Oberlandesgericht Zweibrücken hatte im Oktober die Entlassung des verurteilten Jugendlichen aus Ludwigshafen verfügt, weil das Gerichtsverfahren zu lange gedauert habe.

Herbert Mertin (FDP), Justizminister von Rheinland-Pfalz (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Frank Rumpenhorst)
Herbert Mertin (FDP), Justizminister von Rheinland-Pfalz (Archivbild)

Justizminister sieht "verstörende Wirkung"

Im Rechtsausschuss sagte Justizminister Herbert Mertin (FDP) am Freitag, er verstehe, dass die Entscheidung, den noch nicht rechtskräftig verurteilten Mörder auf freien Fuß zu setzen, in der Öffentlichkeit eine "verstörende Wirkung" habe.

Als Justizminister habe er aber weder diesen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken noch die Verhandlungsführung einschließlich der Terminierungspraxis der Jugendstrafkammer des Landgerichts Frankenthal zu kommentieren.


Frankenthal

Tat am Willersinnweiher in Ludwigshafen Mord-Prozess dauert zu lange: Verurteilter 19-Jähriger vorerst frei

Ein im August wegen Mordes und Vergewaltigung verurteilter 19-Jähriger ist auf freiem Fuß. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig war, saß er weiter in U-Haft. Zu lange schon, wie das Oberlandesgericht Zweibrücken nun befand. Die Entscheidung sorgt für Empörung.

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Hintergrund: 19-Jähriger zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt

Der im August wegen Mordes und Vergewaltigung vom Landgericht noch nicht rechtskräftig zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilte 19-Jährige war seit März 2020 in Untersuchungshaft gewesen. Dem Urteil zufolge hat er im März 2020 ein 18-jähriges Mädchen an einem Weiher in Ludwigshafen vergewaltigt und erwürgt. Zudem missbrauchte er laut Richterspruch drei weitere Mädchen sexuell. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof muss nun darüber entscheiden.  

Im Mordprozess wurde an 57 Tagen verhandelt

In der mehr als 22 Monate dauernden Hauptverhandlung war lediglich an 57 Tagen verhandelt worden. Die Verteidigung hatte nach dem Urteil mit Erfolg Haftbeschwerde beim OLG Zweibrücken eingelegt. Die Begründung des Gerichts: Die Fortdauer der Untersuchungshaft sei mit dem Anspruch des Angeklagten auf eine beschleunigte Verurteilung nicht mehr vereinbar, die Verzögerungen habe nicht er verschuldet.

Das Landgericht Frankenthal hatte die lange Verfahrensdauer mit dem umfangreichen Prozessstoff, aufwändiger Beweisaufnahme und vielen Prozessbeteiligten erklärt.

Justizminister: Derartige Haftentlassungen zukünftig vermeiden

Die Verfahrensverzögerung habe nicht auf Personalengpässen oder einer außergewöhnlichen Belastung der Kammer beruht, sagte Mertin. Da die Ursachen der Verzögerung ausschließlich der richterlichen Unabhängigkeit zuzuordnen seien, habe das Ministerium auch keine Maßnahmen ergreifen können, um das Verfahren zu beschleunigen.

Es sei ihm, so Mertin, ein zentrales Anliegen, dass derartige Haftentlassungen infolge von Verfahrensverzögerungen in Zukunft vermieden werden. Allerdings werde es dem Ministerium mit Blick auf die verfassungsrechtlich garantierte richterliche Unabhängigkeit auch in Zukunft nicht möglich sein, Verfahrensverzögerungen auszuschließen, die ihre Ursachen im Bereich der richterlichen Unabhängigkeit hätten. 

Ludwigshafen

17-Jährige wurde Opfer am Willersinnweiher Höchste Jugendstrafe nach Vergewaltigung und Mord in Ludwigshafen

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