Die Katholische Kirche leidet zwar unter Priestermangel, aber dass sich jemand ohne Priesterweihe einfach auf die Kanzel stellt und vorgibt Priester zu sein, das geht zu weit. Seit einigen Wochen warnt die katholische Kirche auf ihrer Online-Seite und ihren Amtsblättern vor einem Mann aus der Südpfalz. Er soll sich in einer Kirchengemeinde in Baden-Württemberg als Priester ausgegeben haben.
Priester feiert Messe im Nachbarbistum
In der Gemeinde in der Diözese Rottenburg-Stuttgart hatte der Mann aus Lingenfeld (Kreis Germersheim) eine Messe als weiterer Priester mitgefeiert und ein Kind getauft. So teilt es das Bistum in seinem Amtsblatt mit. Die Taufe ist jetzt gültig, weil ein gespendetes Sakrament nicht zurückgenommen wird - auch wenn es unerlaubt gegeben wurde. In der betreffenden Gemeinde soll der Mann auch einen Diebstahl begangen haben. Auch im Bistum Rottenburg-Stuttgart wird vor dem Mann gewarnt, wie auch von verschiedenen anderen Bistümern in Deutschland. Auch die Deutsche Bischofskonferenz hat eine entsprechende Information versendet.
Bistum erstattet Anzeige gegen falschen Priester
Inzwischen hat das Bistum Speyer Anzeige gegen den Mann erstattet; laut dem Portal katholisch.de auch die betroffene Kirchengemeinde. Wer sich als Priester ausgibt, es aber nicht ist, missbraucht Berufsbezeichnung, Abzeichen und Titel. Dafür droht laut Strafgesetzbuch (§ 132a) bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe.
Auch kirchenrechtlich wird dieser Missbrauch verfolgt. Es kann ein Verbot für das Erhalten der Sakramente (beispielsweise bei der Eucharistie-Feier - Austeilung der Hostie - in Gottesdiensten) ausgesprochen werden. Auch der Ausschluss aus der Kirche (Exkommunikation) sei möglich.
Priester hätte Empfehlungsschreiben vorweisen müssen
Eigentlich hätte der betreffenden Gemeinde der Betrug auffallen müssen. Ein Priester darf nämlich nur dann in einem anderen Bistum tätig werden, wenn er ein Empfehlungsschreiben seines Bischofs besitzt. So sieht es das Kirchenrecht vor. In diesem Schreiben stellt der Bischof fest, dass der Mann ohne Einschränkungen predigen und Sakramente spenden darf. Dieses Schreiben ist auch notwendig, wenn ein Priester den Verantwortlichen vor Ort bekannt ist.