Die zuständige Behörde der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße teilte dem SWR mit, dass der Jäger bis März 2023 die jagd- und waffenrechtliche Erlaubnis entzogen bekommen hat. Er musste den Jagdschein abgeben. Der Jäger hatte behauptet, er habe die Stute im vergangenen Oktober aus Versehen erschossen. Es sei Nacht gewesen und er habe sie fälschlicherweise für ein Wildschwein gehalten.

Pferdehalter: Jäger handelte "grob fahrlässig"
Die Pferdehalter, ein Ehepaar aus Rohrbach (Kreis Südliche Weinstraße), hatten den Herxheimer angezeigt. Sie warfen ihm vor, grob fahrlässig gehandelt zu haben. So habe er revierübergreifend in Richtung ihres Stalls geschossen und sich vorher nicht informiert, ob auf der Koppel Tiere stehen.
Ermittlungen gegen Jäger eingestellt
Es war auch geprüft worden, ob eine Straftat vorliegt. Dabei ging es um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Laut Staatsanwaltschaft Landau wurden die Ermittlungen aber inzwischen eingestellt. Es sei dem Mann nicht nachzuweisen gewesen, dass er vorsätzlich das Pferd erschossen hat. Der Mann habe möglicherweise grob fahrlässig gehandelt. Der Fall sei an die Obere Jagdbehörde weitergeleitet worden. Die Kreisverwaltung hatte daraufhin den Jagdschein vorübergehen eingezogen hat.
Nach Angaben des Pferdehalters hat die Versicherung des Mannes für die tote Stute Schadensersatz bezahlt.