Corona-Prozess vor dem Amtsgericht Frankenthal

Ludwigshafen: Arzthelferin soll Impfnachweise gefälscht haben

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Ein Frau aus Ludwigshafen soll im vergangenen Jahr in einer Arztpraxis digitale Impfnachweise für Covid-Impfungen gefälscht haben. Vor Gerichte zeigt sich am Montag: Es ist kompliziert.

Die 45-jährige Frau aus Ludwigshafen arbeitete als Arzthelferin in einer Praxis. Dort soll sie im Februar vergangenen Jahres elf Mal digitale Impfnachweise für Corona-Impfungen ausgestellt und weitergegeben haben. Für Impfungen, die sie in Wahrheit offenbar niemals durchgeführt hat. Anschließend, so heißt es in der Anklage, habe sie auch noch veranlasst, dass die Impfungen, die es nie gab, bei der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet wurden.

Vorerst keine Entscheidung in Frankenthal

Die Verhandlung wurde am Montag nach nur wenigen Stunden fürs Erste ausgesetzt: Es wird zu einem späteren Zeitpunkt eine komplett neue Verhandlung geben, weil es vermutlich länger dauert, alle Zeugen zusammenzubekommen. Aber alles, was an diesem ersten Tag bereits vor dem Amtsgericht gesagt worden ist, zeigt, dass die Geschichte nicht so einfach zu durchschauen ist.

Unter anderem hat sich die Angeklagte selbst zu den Vorwürfen geäußert. Sie habe sich nichts zu Schulden kommen lassen. Ihrer Darstellung nach hat sie die Impfungen tatsächlich durchgeführt. Demnach will sie im Februar 2022 sechs Leute geimpft haben. Bei einigen habe sie auch die zweit Impfung durchgeführt. Ein Freund aus Schultagen habe sie ihr vermittelt. Sie hätten sonst keinen Impftermin bekommen.

 Wegen der Vorwürfe gefeuert

Die Frau betonte, sie liebe ihren Job – aus dem sie wegen der Vorwürfe gefeuert worden ist – und sie habe doch nur helfen wollen.

Der besagte Freund war geladen, erschien aber nicht. Dafür wurde der Arzt gehört, bei dem die Angeklagte seinerzeit gearbeitet hat. Er bestätigte, dass die Angeklagte selbständig Impfungen durchführen durfte, in der Regel in der Praxis, bei Senioren oder bettlägerigen Menschen ausnahmsweise auch bei einem Hausbesuch. Von den besagten sechs Fällen habe er gewusst. Weil die teilweise im Hausbesuch behandelt worden seien, obwohl seines Wissens niemand von denen bettlägerig gewesen sei, habe er der Angeklagten, die damals noch seine Angestellte war, eine Abmahnung erteilt. Als ihm dann zu Ohren kam, was ihr vorgeworfen wird, habe er ihr gekündigt.

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Hat sie oder hat sie nicht?

Die womöglich entscheidende Information konnte der Arzt nicht beisteuern: Er wisse nicht, ob diese sechs Personen auch wirklich geimpft wurden.

Licht ins Dunkel könnten momentan also wohl nur die sechs Leute selbst bringen. Sie sollen zur neuen Verhandlung geladen werden. Wann die stattfinden kann, ist noch unklar.

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