Hintergrund ist ein neues Bestattungsgesetz, das derzeit in Rheinland-Pfalz vorbereitet wird. Deshalb soll sich auch an der aktuellen Friedhofssatzung der Stadt Ludwigshafen etwas ändern, so die Motivation des zuständigen Wirtschaftsbetriebs.
Asche von Haustier als Grabbeigabe
Wenn der Stadtrat dem Vorschlag zustimmt, werden in Ludwigshafen ab dem ersten Juli neue Grabarten eingeführt. Eine davon ist die Bestattung von Mensch und Tier zusammen auf einem Grabfeld im Hauptfriedhof. Das bedeutet, dass die Asche vom verstorbenen Haustier bei Bestattungen seines Halters als Grabbeigabe mit in die Grabstätte gegeben wird - zum Beispiel in Form von Aschekapseln oder Überurnen. Diese müssen aus zersetzbaren Materialien bestehen.
Je nachdem wie gut das Angebot angenommen wird, könnte diese Möglichkeit auf allen Friedhöfen angeboten werden, heißt es von Seiten der Stadt.
Jetzt muss nur noch der Stadtrat grünes Licht geben. Am 30. Juni entscheidet er darüber.
In dieser Woche befasst sich der rheinland-pfälzische Landtag erstmals mit der geplanten Gesetzesänderung für Bestattungen. Dadurch könnte sich in ganz Rheinland-Pfalz einiges ändern.
Bestattungen mit Tuch sollen einfacher werden
So soll die Sargpflicht wegfallen und Tuchbestattungen für alle möglich werden. Dabei werden die Verstorbenen in einem Tuch statt in einem Sarg beigesetzt – so wie es im Islam üblich ist. Bisher ist diese Bestattungsform in Rheinland-Pfalz nur als Ausnahme vorgesehen.
Auch Flussbestattungen voraussichtlich bald möglich
Als erstes Bundesland will Rheinland-Pfalz auch erlauben, dass Totenasche in Flüssen verteilt werden darf - und zwar in den vier größten Flüssen Rhein, Mosel, Lahn und Saar.
Erklärtes Ziel des Gesundheitsministeriums ist es, dass der Landtag das neue Bestattungsrecht im Juli noch vor der Sommerpause endgültig beschließt.