Freitag, 19. April
Landesfeuerwehrverband zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft
13:30 Uhr
Der Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz begrüßt nach eigenen Angaben die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Koblenz, die Ermittlungen gegen den ehrenamtlichen Einsatzleiter einzustellen, der während der Flutkatastrophe im Ahrtal den Krisenstab geleitet hat. Gegen den Mann und Ex-Landrat Jürgen Pföhler (CDU) war parallel ermittelt worden. Verbandspräsident Frank Hachemer betonte: Die Angst vor möglichen Konsequenzen dürfe nicht dazu führen, dass niemand mehr ehrenamtlich Verantwortung übernehmen möchte. Die Gesellschaft dürfe nicht anfangen, Menschen juristisch zu verfolgen, die in der schlimmsten Stunde ihres Lebens den Mut hatten, Entscheidungen zum Schutze vieler Leben zu treffen und dabei nach bestem Gewissen handelten, so Hachemer.
Donnerstag, 18. April
Keine Anklage - Enttäuschung im Ahrtal
21:30 Uhr
Der Ex-Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), wird nach der Flutkatastrophe nicht angeklagt. Viele Betroffene im Ahrtal reagieren mit Enttäuschung. Auch die Nachfolgerin von Pföhler, Cornelia Weigand. Sie sieht Pföhler zumindest moralisch in der Verantwortung.
Reaktionen auf Entscheidung der Staatsanwaltschaft Keine Anklage gegen Ex-Landrat: Enttäuschung und Kritik im Ahrtal
Der Ex-Landrat des Kreises Ahrweiler wird nach der Flutkatastrophe nicht angeklagt. So reagieren die Menschen im Ahrtal auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft.
Livestream zur Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft zum Nachgucken
21:05 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat heute entschieden: Jürgen Pföhler (CDU), der während der Flutkatastrophe Landrat des Kreises Ahrweiler war, wird nicht angeklagt. Hier die Pressekonferenz in voller Länge sowie Hintergründe.
SWR Extra um 20:15 Uhr
15:15 Uhr
Die Pressekonferenz ist beendet - und damit vorerst auch unsere Live-Berichterstattung. Weitere Infos gibt es natürlich fortlaufend im SWR-Programm - bei uns, in der App, im Hörfunk und im Fernsehen. Um 20:15 Uhr gibt es ein SWR Extra: "Entscheidung an der Ahr".
"Angehörige können Klageerzwingungsverfahren anstrengen"
15:11 Uhr
Mit den Ausführungen der Staatsanwaltschaft sei der Fall juristisch noch nicht zwingend abgeschlossen, sagt Schwartz. Die Betroffenen hätten die Möglichkeit, ein sogenanntes Klageerzwingungsverfahren anzustrengen. Darüber entscheide dann die Generalstaatsanwaltschaft. Diese könne die Staatsanwaltschaft Koblenz verpflichten, doch Anklage zu erheben. Dann würde es doch zu einem Strafprozess kommen.
ARD-Rechtsexperte: "Argumentation kann man nachvollziehen"
15:08 Uhr
"Ich denke, man kann das nachvollziehen, wie der Leitende Oberstaatsanwalt argumentiert hat", sagt ARD-Rechtsexperte Kolja Schwartz. "Nicht für jeden Fehler können Menschen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden."
Hoffung auf die Zukunft
14:55 Uhr
"Was am Ende bleibt, ist die Hoffung, dass die Ermittlungen dazu beitragen können, dass wir künftig bei solchen Katastrophen besser gewappnet sind", sagt Mannweiler zum Abschluss.
"Im Strafrecht braucht man Gewissheit"
14:50 Uhr
Die Gutachten hätten viel mit Wahrscheinlichkeit gearbeitet, sagt Mannweiler. Im Strafrecht gehe es aber um Gewissheit. "Wir wissen nicht, was gewesen wäre, wenn." Bei dieser Sachlage müsse die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen. "Das Gesetz verlangt, dass eine Verurteilung wahrscheinlich ist - das ist hier nicht der Fall."
"Katastrophenschutz im Kreis war unzureichend"
14:41 Uhr
Der Katastrophenschutz des Landkreises Ahrweiler war unzureichend organisiert, betont Mannweiler. "Es gab keine Evakuierungspläne, keine Risikoanalysen, keine Ordnung für einen Verwaltungsstab, zu wenig Personal in der Technischen Einsatzleitung". Hätten diese Mängel nicht bestanden, hätte sich die Chance auf Rettung von mehr Menschen erhöht, so Mannweiler. Aber: Es sei nicht sicher, ob mehr Menschen gerettet worden wären.
"In Sinzig fast alles richtig gemacht"
14:35 Uhr
"Der Tod der Heimbewohner in Sinzig hat uns schwer beschäftigt", sagt Mannweiler. "Sie bedurften der aktiven Rettung, sie konnten sich selbst nicht retten." Trotzdem müsse man sagen, dort sei fast alles richtig gemacht worden. "Wir haben uns auch gefragt: Ist jetzt jemand daran schuld." Den Beteiligten vor Ort "kann man aus unserer Sicht keinen akuten Vorwurf machen".
"Keine Zeit, eine koordinierte Rettung zu organisieren"
14:21 Uhr
Eine gravierende Veränderung des Lagebildes an der Ahr habe sich erst nach 20 Uhr ergeben, so Mannweiler. "Spätestens gegen 21 Uhr gingen Meldungen über eingestürzte Häuser ein." Erst kurz danach sei klar gewesen, dass der Pegel ausgefallen sei. Die Technische Einsatzleitung habe sich umfangreich bemüht, Hilfe zu bekommen. "Es blieb aber keine Zeit, eine koordinierte Rettung zu organisieren."
"Landrat hätte nichts anders gemacht als die Technische Einsatzleitung"
14:07 Uhr
Landrat Jürgen Pföhler hätte nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft nichts anders gemacht als die Technische Einsatzleitung, wenn er vor Ort gewesen wäre, betont Mannweiler.
"Es fehlen Voraussetzungen für Anklage"
13:59 Uhr
Drei Voraussetzungen hätten gemeinsam vorliegen müssen, um juristisch gegen die Einsatzkräfte vorgehen zu können, sagt Mannweiler: Waren genügend Infos zur Situation da, hätten Maßnahmen umgesetzt werden können und hätten diese auch tatsächlich etwas bewirkt. Das sei aber zu keinem Zeitpunkt der Fall gewesen.
"Warnungen in der Flutnacht waren nicht ausreichend"
13:45 Uhr
Mannweiler bezeichnete die verschiedenen Warnungen in der Flutnacht insgesamt als nicht ausreichend. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einsatzzentrale des Kreises Ahrweiler hätten aber nicht sehr viel mehr machen können. Es sei nicht nachzuweisen, dass durch bessere Warnungen der Tod von Menschen hätte vermieden werden können.
Flut war "außergewöhnliches Maximalereignis"
13:35 Uhr
Mannweiler beschreibt die Flut als außerordentliches Ereignis von maximalem Ausmaß. "Die Flut 2021 hat alles, was die Menschen zuvor erlebt haben, weit übertroffen und war für Anwohner, Betroffene, Einsatzkräfte und Einsatzverantwortliche gleichermaßen subjektiv unvorstellbar." Die Auswirkungen der Flut seien für Laien - also auch für die beiden Beschuldigten - nicht vorhersehbar gewesen.
"Landrat in der Verantwortung"
13:30 Uhr
Die administrative und politische Verantwortung habe in der Flutnacht bei Landrat Jürgen Pföhler gelegen, sagt Manweiler. Der Landrat "kann sich nach unserer Auffassung nicht der Verantwortung entziehen".
"Alle Betroffenen vorab informiert"
13:22 Uhr
Alle Opfer der Flutkatastrophe seien im Vorfeld über die Entscheidung unterrichtet worden, sagt Mannweiler.
Mannweiler: "Verfahren eingestellt"
13:20 Uhr
Der Leitende Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler erklärt, "dass nicht erweislich ist, dass der damalige Landrat des Kreises Ahrweiler sowie der Mitarbeiter der Einsatzzentrale sich strafbar gemacht haben". Die Staatsanwaltschaft habe das Verfahren eingestellt, weil kein hinreichender Tatverdacht bestehe und eine Verurteilung nicht wahrscheinlich sei.
Germano: Umfangreiches Datenmaterial
13:15 Uhr
Germano erklärt, welche Mengen an Daten die Staatsanwaltschaft Koblenz bearbeitet habe. Insgesamt seien mehr als 20.000 Seiten Papierakten zusammengekommen, 20 Terabyte Daten seien gesichert worden. Mehr als 300 Zeugen seien vernommen worden. Dabei habe es sich vor allem um Mitarbeiter von Feuerwehren und Kommunen oder um Betroffene der Flut gehandelt.
Erinnerung an Flutopfer
13:05
Zum Auftakt spricht der Chef des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz, Mario Germano, allen Angehörigen der Flutopfer sein Beileid aus. Insgesamt waren an der Ahr 135 Menschen ums Leben gekommen.
Pressekonferenz beginnt
13:00
Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Koblenz hat die Pressekonferenz eröffnet.
Pressekonferenz beginnt gleich - Livestream läuft
12:45 Uhr
Die Pressekonferenz soll um 13 Uhr beginnen. Sie können sie bei uns verfolgen hier im Internet, im Fernsehen, auf Facebook, in der Mediathek und auf Youtube.
Flutopfer können gegen Entscheidung vorgehen
12:35 Uhr
Opfervertreter hatten ja bereits angekündigt, bei einer Einstellung gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft vorzugehen. Laut Gesetz haben Verletzte der Katastrophe die Möglichkeit, ein sogenanntes Klageerzwingungsverfahren anzustrengen. Als "Verletzte" gelten in dem Verfahren auch die Angehörigen von Todesopfern.
Auch keine Anklage gegen Mitarbeiter der Leitstelle
12:15 Uhr
Auch gegen den Mitarbeiter der technischen Einsatzleitung werde es keine Anklage geben, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler dem SWR. Er werde in der Pressekonferenz um 13 Uhr die Einstellung des Verfahrens bekanntgeben.
Pföhler wird nicht angeklagt
12:05 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Koblenz wird den ehemaligen Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), nicht wegen der Flutkatastrophe anklagen. Das bestätigte die Behörde dem SWR.
Kommt es zur Anklage nach der Flutkatastrophe?
9:15 Uhr
Nach rund zweieinhalb Jahren Ermittlungen gibt die Staatsanwaltschaft Koblenz heute bekannt, ob der ehemalige Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler, sowie der damalige Leiter der Einsatzzentrale angeklagt werden. Der Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft lautet auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen im Amt. Die Ermittlungsakte ist inzwischen fast 30.000 Seiten dick. Im Kern geht es um die Frage, ob durch einen besseren Katastrophenschutz im Kreis Ahrweiler nachweislich Menschenleben hätten gerettet werden können.
Mittwoch, 17. April
Hinterbliebene wollen andere Staatsanwälte für die Ermittlungen
17:00 Uhr
Am Donnerstag will die Staatsanwaltschaft Koblenz verkünden, ob im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe 2021 Anklage erhoben wird. Hinterbliebene von Flutopfern haben sich nun an Justizminister Herbert Mertin (FDP) gewandt. Sie fordern, das Ermittlungsverfahren vorläufig auszusetzen und die Staatsanwälte austauschen. Vor allem die Eltern der getöteten Johanna Orth üben scharfe Kritik an den Ermittlungen und halten die Staatsanwälte für befangen.
Fast drei Jahre nach der verheerenden Flutkatastrophe an der Ahr Ahrtal: Hinterbliebene von Flutopfern fordern, Staatsanwälte auszuwechseln
Im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe 2021 melden sich Hinterbliebene zu Wort. Sie kritisieren die Staatsanwaltschaft und deren Vorgehen bei den Ermittlungen.
SWR-Podiumsdiskussion in Dernau zu Flutermittlungen
11:00 Uhr
Nach den Ermittlungen zur Flutkatastrophe diskutiert der SWR in Dernau mit Experten, Politikern und Menschen aus dem Ahrtal über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Was bedeutet sie für die Betroffenen und wie geht die Aufarbeitung danach weiter? Die Podiumsdiskussion ist am Montag, den 22. April, um 19 Uhr (Einlass 18:30 Uhr) im Saal des Dagernova Culinarium in Dernau. Der Eintritt ist kostenlos. Der SWR überträgt die Veranstaltung live im Internet auf swr.de/koblenz.
135 Tote und kein Prozess: Wer übernimmt die Verantwortung? Keine Anklage nach Flut im Ahrtal: SWR Podiumsdiskussion in Dernau
Nach den Ermittlungen zur Flutkatastrophe diskutiert der SWR in Dernau mit Experten, Politikern und Betroffenen über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft.
Dienstag, 16. April
Entscheidung über Anklage - was ist der juristische Hintergrund?
18:15 Uhr
Fast drei Jahre nach der Flutkatastrophe im Ahrtal wird die Staatsanwaltschaft Koblenz am Donnerstag das Ergebnis ihrer Ermittlungen bekannt geben. Kommt es zur Anklage gegen den ehemaligen Landrat und eine weitere Person aus dem Krisenstab? Worum es geht und worauf es juristisch ankommt hat Kolja Schwartz aus der SWR-Rechtsredaktion zusammengefasst.
FAQ - Vor Entscheidung über Anklage Flutkatastrophe im Ahrtal: Darum geht es aus juristischer Sicht
Die Staatsanwaltschaft Koblenz wird das Ergebnis ihrer Ermittlungen in Sachen Flutkatastrophe im Ahrtal bekannt geben. Im Vorfeld ein Blick auf die Lage aus juristischer Sicht.
Montag, 15. April
Staatsanwaltschaft informiert am 18. April über Ermittlungen wegen Flutkatastrophe
11:15 Uhr
Fast drei Jahre nach dem Hochwasser im Ahrtal könnte die Staatsanwaltschaft Koblenz Anklage gegen den ehemaligen Landrat des Kreises Ahrweiler erheben. Ob dies so sein wird, ist aber noch völlig unklar. Die Ermittlungsbehörde hat für den kommenden Donnerstag, 18. April, eine Pressekonferenz angekündigt. Die wichtigsten Hintergründe zu dem komplexen Sachverhalt haben unsere Kollegen aus dem SWR-Studio Koblenz zusammengestellt.
Entscheidung angekündigt Flut im Ahrtal: Klagt Staatsanwaltschaft den ehemaligen Landrat an?
Fast drei Jahre nach dem Hochwasser im Ahrtal könnte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den damaligen Landrat Pföhler erheben. Der SWR überträgt die Pressekonferenz im Internet.
Trinkwasserbrunnen wieder in Betrieb
10:30 Uhr
Am Ahrtor in Bad Neuenahr-Ahrweiler können Besucher und Besucherinnen den Trinkbrunnen ab sofort wieder für Erfrischungen nutzen. Wie die Stadt mitgeteilt hat, ist der Brunnen wieder in Betrieb - nachdem er nach der Flutkatastrophe fast drei Jahre lang nicht genutzt werden konnte. Außerdem wurde auch der Trinkbrunnen am Platz an der Linde nach der Winterpause wieder angeschlossen. Die Stadt plant nach eigenen Angaben außerdem im Rahmen des Klimaanpassungskonzepts noch weitere Trinkwasserbrunnen. Die Brunnen sollen vor allem während der immer häufiger auftretenden Hitze in den Sommermonaten vor Ort Gäste mit Trinkwasser versorgen.