Der rheinland-pfälzische Landtag diskutiert zu Beginn der heutigen Sitzung unter anderem über den aktuellen Verfassungsschutzbericht. Demnach war die Zahl der politisch motivierten Straftaten im Land im vergangenen Jahr auf einen neuen Höchststand gestiegen.
Zur Abstimmung steht am Nachmittag ein zentrales Vorhaben der Landesregierung: Knapp vier Jahre nach der Flutkatastrophe im Ahrtal soll der Landtag ein neues Brand- und Katastrophenschutzgesetz beschließen. Der Gesetzgeber zieht damit Konsequenzen aus der Aufarbeitung der Flutkatastrophe vom Juli 2021 mit 135 Toten. Am Gesetzentwurf der Landesregierung gibt es aber nach wie vor Kritik.
Einsatzpläne und Übungen werden in RLP Pflicht
Sowohl im parlamentarischen Untersuchungsausschuss als auch in den Sitzungen der Enquetekommission des Parlaments waren zahlreiche Schwachstellen der bisherigen Regelungen zu Tage getreten. Deshalb wurden viele Punkte aus dem alten Gesetz überarbeitet und ergänzt. So sollen Kommunen verpflichtet werden, für den Katastrophenfall Alarm- und Einsatzpläne bereitzuhalten und Übungen zu organisieren. Außerdem soll es in jedem Landkreis einen hauptamtlichen Brand- und Katastrophenschutzinspekteur geben. Die Möglichkeit, einen Voralarm auszulösen, soll helfen Einsatzkräfte frühzeitig zu mobilisieren.
Eine zentrale Rolle kommt dem neu gegründeten Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz in Koblenz als oberste Katastrophenschutzbehörde zu. Dessen Lagezentrum ist seit Anfang des Monats rund um die Uhr besetzt, um im Katastrophenfall Lagebilder zu erstellen und Hilfe zu koordinieren.
Der parlamentarischen Gruppe der Freien Wähler sind die Verantwortlichkeiten im Katastrophenfall jedoch nicht konkret genug geregelt. In einem Änderungsantrag für die heutige Parlamentssitzung kritisieren die Freien Wähler, dass gemäß Gesetzentwurf die obere Katastrophenschutzbehörde des Landes die Einsatzleitung übernehmen kann, wenn beispielsweise ein Landkreis signalisiert, die Lage nicht bewältigen zu können. Das reiche aber nicht aus. Im Ahrtal habe sich gezeigt, dass der Landrat mit der Führungsverantwortung überfordert war.
Freie Wähler: Landesbehörde muss Großeinsätze leiten
In der dramatischen Lage hätte die Landesebene viel früher die Einsatzleitung übernehmen müssen. Auch bei der parlamentarischen Anhörung zum neuen Gesetzentwurf hätten Katastrophenschutz-Experten deutlich gemacht, dass die Formulierung "kann" nicht geeignet sei, im Ernstfall rechtssichere und handlungsfähige Führungsstrukturen zu gewährleisten.
Stattdessen sollte im Gesetz eindeutig festgeschrieben werden, unter welchen Voraussetzungen die Landesebene die Einsatzleitung übernehmen muss, so die Forderung der Freien Wähler. Die Abstimmung über das neue Gesetz ist für den späteren Nachmittag vorgesehen.