Die Ministerpräsidenten haben zusammen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) neue Corona-Regeln für den Herbst beschlossen. Das künftig geplante Bußgeld bei Falschangaben beim Aufsuchen von Bar oder Restaurant ist eine der neuen Maßnahmen. Für die konkrete Umsetzung sind aber die Länder verantwortlich.
Höhe des Bußgelds in Rheinland-Pfalz noch offen
Die Datenerhebung ist für die Betreiber von Gaststätten verpflichtend. Ein Gast darf also nur dann bedient werden, wenn er mit der Dokumentation einverstanden ist. Und was zu dieser gehört, ist gesetzlich festgelegt.
Dehoga Rheinland-Pfalz warnt vor Umsatzrückgängen
Gereon Haumann, Präsident des Landesverbands des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, bezeichnet das Bußgeld im Gespräch mit dem SWR "nur als zweitbeste Lösung": "Ich hätte mir gewünscht, dass die Politik einen Anreiz gegeben hätte, die auf dem Markt schon vorhandenen digitalen Angebote zu nutzen." Auch der Dehoga bietet eine Kontaktdaten-App ("BarCov") an. Die wird nun nach Bekanntgabe der geplanten Bußgeld-Maßnahme angepasst: Bald soll es eine Verifizierung der in der App angegebenen Daten geben.
Haumann befürchtet, dass diejenigen, die bisher falsche Daten angegeben haben, nun teilweise gleich gar nicht mehr kommen. "Und alles können wir gebrauchen - nur keine Gäste, die zu Hause bleiben. Gerade in der jetzt kommenden, sehr langen saisonalen Durststrecke."
Details in Rheinland-Pfalz noch unklar
Wie hoch das Bußgeld in Rheinland-Pfalz sein soll und wie die Kontrollen stattfinden sollen, darüber muss die Landesregierung noch eine Entscheidung fällen. Auch die Frage, ob weitere Branchen, die mit Besucherlisten arbeiten - etwa Kinos oder Museen - von der Maßnahme betroffen sind, wurde bisher offen gelassen. Zunächst soll der Ministerrat darüber beraten.
Für die Gastronomie-Branche hat Haumann klare Vorstellungen: Zahlen sollen die Strafe diejenigen, die falsche Kontakte angeben: "Alles andere wäre auch mit dem Rechtsstaat nicht vereinbar." Nach der Besprechung der Kanzlerin mit den Regierungschefs der Länder seien viele Gastronomen verunsichert gewesen, wer nun im Zweifel die Strafe zu zahlen habe.
Gastwirte dürfen nicht zu Vollzugsbeamten werden
Es sei in Rheinland-Pfalz von Beginn der Pandemie an so gewesen, dass die Verantwortung für die angegebenen Daten beim Gast liegen. Aber inwiefern auch Wirte die Angaben auf den Listen überprüfen müssen, ist noch unklar. "Wir wollen nicht zu Vollzugsbeamten der Ordnungsämter werden", betont Haumann, "das ist nicht unsere Aufgabe." Die Gastronomen hätten genug damit zu tun, auf die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln zu achten.
Der stellvertretende Landesdatenschutzbeauftrage Helmut Eiermann rät, die vorgesehen Regelung in der neuen Corona-Bekämpfungsordnung abzuwarten. "Es ist noch nicht sicher, wen ein Bußgeld betreffen soll. Das hängt gegebenenfalls auch davon ab, welche Verpflichtungen man den Gastwirten auferlegt, z.B. die Angaben auf Plausibilität zu prüfen." Und dann komme es auf den Tatbestand an: "Ist das die Eintragung falscher Kontaktdaten? Oder ist das eine unterlassene Überprüfungsverletzung durch den Gastwirt?"
Datenschutz muss bei Regelung mitgedacht werden
Denkbar sei, so Eiermann, dass die Landesregierung nun den Gastwirten eine entsprechende Pflicht auferlegt. Doch dann würden eventuell sogar noch weitere Daten erfasst. Aus datenschutzrechtlicher Perspektive könnte dies kritisch werden, wenn dies mit anderen Zwecken vermengt würde.
Diskussion gab es darüber schon einmal: Als die rheinland-pfälzische Polizei Kontaktdaten aus Gästelisten für die Ermittlungen genutzt hatte. Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann hatte dem SWR in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass nach seiner Auffassung eine solche Auswertung nur bei Ermittlungen zu schweren Straftaten wie Mord oder Totschlag zu rechtfertigen sei. Bei einer kleinen Schlägerei zum Beispiel sei es unverhältnismäßig, dass die Polizei die Listen mit den persönlichen Daten von Besuchern auswerte.