Trockenheit und Niedrigwasser

Rhein-Lahn-Kreis verbietet Wasserentnahme aus Seen, Flüssen und Bächen

Stand

Der Rhein-Lahn-Kreis hat die Wasserentnahme aus Bächen, Seen oder Flüssen ab sofort verboten. Auch andere Kreise drohen mit Bußgeldern und Kontrollen.

Grund für das Wasserentnahmeverbot sei die anhaltende Trockenheit und die niedrigen Wasserstände in den Gewässern, teilt der Rhein-Lahn-Kreis mit. Eine Änderung der Situation sei vorerst nicht absehbar, deshalb dürfe nicht noch zusätzlich Wasser entnommen werden. Der Kreis wird nach eigenen Angaben die Einhaltung des Verbots kontrollieren. Wer gegen die Allgemeinverfügung verstoße, könne mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.

Wasser aus Bächen abgezapft: Mehrere Fälle im Kreis Neuwied

Auch der Kreis Neuwied droht mit Bußgeldern, sollte beispielsweise Wasser für den Garten aus Flüssen oder Bächen abgezapft werden. In den vergangenen Tagen seien bereits mehrere solcher Fälle entdeckt worden, heißt es in einer Mitteilung der Kreisverwaltung.

So habe beispielsweise ein Bürger so viel Wasser aus einem Bach für seine Teiche abgezapft, dass nur noch ein Rinnsal übrig geblieben sei. In einem anderen Fall habe der Besitzer eines großen Gartens ein Rohr in den Rhein gelegt, um Wasser umzuleiten. Solches Ableiten von Wasser oder auch das Abpumpen würden mit Bußgeldern bestraft, heißt es vom Kreis.

Verstärkte Kontrollen der Bäche im Westerwaldkreis

Der Westerwaldkreis appelliert ebenfalls an die Bürgerinnen und Bürger, wegen der anhaltenden Trockenheit aus Fließgewässern kein Wasser zu entnehmen. Das betreffe auch kleinere Mengen mit Gießkannen und Eimern. Nach Angaben des Kreises hat bereits eine geringe Wasserentnahme Auswirkungen auf die Gewässerökologie.

Darüber hinaus warnt die Kreisverwaltung Bürger davor, Bachläufe rechtswidrig mit Brettern oder Steinen anzustauen, um Wasser abzuzapfen. Die Untere Wasserbehörde wird nach eigenen Angaben in den kommenden Wochen verstärkt Bäche daraufhin kontrollieren.

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Auch die Kreise Altenkirchen und Mayen-Koblenz haben ihre Bürgerinnen und Bürger bereits dazu aufgerufen, kein Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen, um beispielsweise Flächen zu bewässern.

Kreis Ahrweiler ruft zum Wassersparen auf

Vom Kreis Ahrweiler heißt es, eine Wasserentnahme mit Handschöpfgeräten, wie beispielsweise Eimer oder Gießkanne, sei grundsätzlich erlaubt. Die Verwendung von Pumpen bedürfe aber einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Generell appelliert der Kreis an seine Bürgerinnen und Bürger, nachhaltig mit den Wasser-Ressourcen umzugehen und Trinkwasser zu sparen.

Kreis Cochem-Zell verbietet auch Entnahme aus Trinkwassernetz

Der Kreis Cochem-Zell geht sogar noch weiter, er hat bereits Mitte August die Entnahme von Wasser aus dem Trinkwassernetz für bestimmte Zwecke verboten. So dürfen beispielsweise öffentliche, wie private Rasen- und Grünflächen nicht mehr bewässert werden. Gleiches gilt für Sport- und Spielplätze. Auch Swimmingpools dürfen nicht mehr befüllt und Fahrzeuge außerhalb einer offiziellen Waschanlage nicht mehr gewaschen werden.

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In der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen im Rhein-Hunsrück-Kreis ist die Trinkwasserentnahme bereits seit Mitte Juli eingeschränkt. Auch hier dürfen weder Pools befüllt, noch Rasenflächen gewässert werden.

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