Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Haft gefordert. Der Richter folgte in seinem Strafmaß aber weitgehend dem Plädoyer des Verteidigers. Der Sudanese hatte im April dieses Jahres auf einen anderen Fahrgast in einer Regionalbahn auf der Strecke von Koblenz nach Lahnstein mit einem Messer eingestochen. Dabei war der Mann lebensgefährlich verletzt worden.
Die Verteidigung schätzte die Tat nicht als versuchten Totschlag, sondern als gefährliche Körperverletzung ein. "Er hat nach der letzten Tathandlung freiwillig nicht weiter zugestochen", sagte der Anwalt im Plädoyer.
Verurteilter sticht mit 20 Zentimeter langem Messer auf Opfer ein
Bereits am Bahnsteig habe der Verurteilte auf die Bundesrepublik und die SPD geschimpft, weil er ihnen die Schuld für einen nicht genehmigten Sprachkurs und nicht bewilligtes Arbeitslosengeld gegeben habe, hieß es im Plädoyer der Anklage.
Das mittlerweile 21 Jahre alte Opfer soll ihn dann im Zug dazu aufgefordert haben, ruhig zu bleiben. Im Laufe der Auseinandersetzung habe er auch ein Pfefferspray eingesetzt. Der 36 Jahre alte Mann mit sudanesischer Staatsangehörigkeit zog laut Anklage ein etwa 20 Zentimeter langes Filetiermesser und stach damit auf den heute 21-Jährigen ein.
Die Staatsanwaltschaft ging im Prozess von einem Tötungsvorsatz aus. Selbst als das Opfer um sein Leben gebettelt habe, habe er seine Tat fortgesetzt, sagte der Staatsanwalt. Die Tat zeuge von "roher Brutalität und Erbarmungslosigkeit", wie in der Videoaufzeichnung zu sehen sei.
Opfer und Täter kannten sich nicht
Täter und Opfer haben sich vor der Tat nicht gekannt. Der Verurteilte hatte den Angriff zu Prozessbeginn gestanden, aber töten wollte er nach eigener Aussage den Mann nicht. Am letzten Prozesstag hat noch eine psychiatrische Sachverständige ausgesagt. Diese konnte nicht mit Sicherheit eine psychische Störung bei dem Täter feststellen. Der Sudanese war laut Gericht im Jahr 2016 aus dem Sudan über Libyen und das Mittelmeer nach Deutschland geflüchtet.
Das Opfer der Messerattacke war bei dem Prozess als Nebenkläger dabei. Er kündigte an, in Revision zu gehen.