Dei französische Justiz hat das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung beim Absturz der germanwings-Maschine 2015 eingestellt (Foto: picture-alliance / Reportdienste, picture alliance / dpa | Thomas Koehler/Photothek.Net)

Ermittlungen gegen Fluggesellschaft

Germanwings-Absturz: Hinterbliebene bekommen kein Schmerzensgeld

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Sieben Jahre nach dem Absturz der Passagiermaschine von Germanwings hat die Justiz entschieden: Die Hinterbliebenen bekommen kein weiteres Schmerzensgeld.

Beim Prozess vor dem Landgericht Frankfurt ging es darum, ob die Fluggesellschaft Lufthansa ihre Fürsorgepflicht verletzt hatte. Mehrere Hinterbliebene der Opfer hatten geklagt, die Fluggesellschaft hätte die psychische Gesundheit des Co-Piloten aus Montabaur im Westerwald prüfen müssen. Die Richter in Frankfurt wiesen die Klagen ab.

Die Sicherheit des Flugverkehrs sei eine staatliche Aufgabe. Auch die flugmedizinischen Sachverständigen handelten in Ausübung eines öffentlichen Amts. Die Lufthansa habe keinen Zugang zu den flugmedizinischen Untersuchungen. Haften könne daher nur der Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst die Ärzte standen. Das sei nicht die Lufthansa. Gegen die Entscheidung kann Berufung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main eingelegt

Verfahren gegen Ärzte und Arbeitgeber schon März 2022 eingestellt

Schon im März 2022 hatte die französische Justiz ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen die Ärzte und den Arbeitgeber, also die Fluggesellschaft Germanwings und den Mutterkonzern Lufthansa, eingestellt. Das Strafgericht in Marseille hatte damals mitgeteilt, weder die Ärzte noch die Fluggesellschaften treffe eine Schuld. Niemand habe vorhersehen oder verhindern können, dass der Copilot das Flugzeug absichtlich gegen einen Berg steuert.

Co-Pilot aus Montabaur steuert Passagierflugzeug in Bergmassiv

Am 24. März 2015 hatte der Co-Pilot des Germanwings-Fluges von Barcelona nach Düsseldorf sich über dem südfranzösischen Départment Alpes-de-Haute-Provence im Cockpit eingeschlossen, um Suizid zu begehen. Er steuerte das Passagierflugzeug bewusst in einen Berg in den Westalpen, wo die Maschine zerschellte. Niemand der 150 Menschen an Bord, darunter auch drei Passagiere aus dem Westerwald, überlebte.

Die deutschen Ermittlungsbehörden durchsuchten die Wohnungen des getöteten Co-Piloten in Düsseldorf und Montabaur im Westerwald. Nach Angaben der Ermittler wurde aber weder ein Abschiedsbrief oder Bekennerschreiben gefunden, noch gab es Anhaltspunkte für eine politische Motivation. Allerdings hatte der Mann im Internet nach Informationen zur Selbsttötung gesucht, das hatte die Überprüfung seines Tablet-PCs ergeben. Zudem war er wegen Suizidgefährdung in psychotherapeutischer Behandlung, bevor er seinen Pilotenschein machte.

Französische Justiz ermittelte gegen Ärzte und Arbeitgeber

Aus diesen Gründen ermittelte die französische Justiz schließlich wegen fahrlässiger Tötung. Es sollte geklärt werden, ob Ärzte oder Arbeitgeber hätten erkennen können, welche Gefahr von dem Mann ausging.

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SWR