Viele Geldscheine und das Wort "Abo"  (Foto: IMAGO, IMAGO / Steinach)

Warnung vor Lockangeboten

Zeitschriften-Abos am Telefon: Verbraucherschützer fordern Verbot

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Franziska Grote

Martin Rader aus der Eifel wollte nur bei einem Gewinnspiel auf dem Handy mitmachen - und hat jetzt ein Zeitschriften-Abo, das er nur schwer wieder los wird.

Martin Rader aus Weiler bei Mayen erzählt, dass er nur an einem Gewinnspiel in den sozialen Medien teilnehmen wollte. In einem Post bei facebook sei ihm der Gewinn eines Handys in Aussicht gestellt worden. Er habe daraufhin seine E-Mail-Adresse und Telefonnummer eingegeben. "Ich dachte, das kann ich ja mal machen."

Ein paar Tage später habe er einen Anruf bekommen. Der Anrufer habe ihm erklärt, der Gewinn des Handys habe leider nicht geklappt. Dann habe er ihm ein Zeitschriften-Abo angeboten - für sechs Monate und günstiger, als man es sonst bekommen könne. Rader erzählt, er habe betont, dass er das Abo nur einmalig für ein halbes Jahr bestellen wolle.

Der Anrufer habe ihm zugesichert, dass das Abo danach automatisch ende und er sich selbst nicht um die Kündigung kümmern müsse. Martin Rader erzählt, er habe zugestimmt, nach eigenen Angaben aber nie die zugesagte schriftliche Bestätigung per Post bekommen. Alles sei nur mündlich am Telefon gelaufen.

Mann aus dem Kreis Mayen-Koblenz stimmte Zeitschriften-Abo zu

Nach fünf Monaten bekam Rader einen Anruf der PVZ und später auch ein Schreiben mit einem schriftlichen Hinweis, er habe das Zeitschriften-Abo nicht gekündigt - deshalb verlängere es sich und er müsse es weiterzahlen. Die PVZ ist eine Firma aus Norddeutschland, sie beliefert nach eigenen Angaben Zeitungs- und Zeitschriftenabonnenten im Auftrag verschiedener Verlage. Auf ihrer Homepage heißt es: "Wir machen Abo möglich. Einfach. Reibungslos. Unkompliziert."

Rader wandte sich an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und bat um Hilfe.

Verbraucherschützer in RLP bekommen immer wieder Beschwerden über PVZ

Für Andrea Steinbach von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sind Beschwerden wie der von Martin Rader keine Seltenheit. In den Beschwerden tauche der Name PVZ immer wieder auf, sagt sie. Sei es durch ein angebliches Gewinnspiel oder durch Forderungsschreiben wegen einer Abo-Falle.

Steinbach betont, es sei für die Verbraucherzentrale schwierig zu durchschauen, wie genau das Konstrukt zwischen der PVZ und ihren Vertragspartnern funktioniere. Aber sie sagt auch: "Die PVZ ist immer involviert, weshalb wir davon ausgehen müssen, dass sie zumindest fahrlässig in Kauf nimmt, dass solche Maschen eben funktionieren."

Andrea Steinbach von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz (Foto: SWR)
Andrea Steinbach von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz

PVZ bestätigt Martin Rader die Kündigung

Eine Interview des Südwestrundfunks mit der PVZ-Pressestelle kam krankheitsbedingt nicht zustande. In einer schriftlichen Antwort auf die Fragen des SWR weist das Unternehmen aber alle Schuld von sich und führt aus: "Jeder Abonnent erhält eine ausführliche Auftragsbestätigung inklusive sämtlicher Eckdaten des Vertrages sowie unter anderem Informationen über Widerrufsfristen und Kontakten der PVZ."

Weiter heißt es in der schriftlichen Antwort: "Die PVZ ist in keinster Weise in die Anwerbung von Verbrauchern eingebunden, sondern lediglich und ausschließlich mit der Verwaltung bereits abgeschlossener Zeitschriftenabonnements beauftragt. Sie führt entsprechend weder Gewinnspiele durch noch kontaktiert sie Verbraucher zu Werbezwecken und lässt diese Tätigkeiten auch nicht von Dritten durchführen.“

Martin Rader hat gemeinsam mit der Verbraucherzentrale ein Kündigungsschreiben an die PVZ geschickt. In der Antwort darauf bestätigte ihm das Unternehmen die Kündigung - aber erst zum Jahr 2024.

Verbraucherzentrale in Rheinland-Pfalz warnt vor Lockangeboten

Die Verbraucherzentrale in Rheinland-Pfalz kritisiert, dass es legal sei, Abo-Verträge am Telefon abzuschließen. Allerdings gibt es nach ihren Angaben bereits einige Bereiche, für die ein einfaches "Ja" am Telefon nicht mehr für einen Vertragsabschluss reiche. Dazu gehörten die Energieversorgung, Gewinnspiele und die Telekommunikation.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz fordert jetzt, dass künftig auch Verträge für Zeitungs-Abos nur schriftlich geschlossen werden können. Diese Forderung unterstützt nach Angaben von Staatssekreträr David Profit (Grüne) auch die Landesregierung. Er ist im Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz auch für den Verbraucherschutz zuständig.

Martin Rader mit seinem Handy (Foto: SWR)
Martin Rader hat Schwierigkeiten, ein Zeitschriften-Abo wieder zu kündigen. Er hatte vorher bei einem Gewinnspiel auf dem Handy mitgemacht und dabei Kontaktdaten preisgegeben.

Für einige Lebensbereiche gelten schon Verbote für Verträge am Telefon

Profit sagte dem SWR, "wir wollen, dass am Telefon über Verträge gesprochen werden kann, wenn der Verbraucher eingewilligt hat, dass ein Anruf erfolgt." Danach solle der Vertrag per Post an den Kunden gehen und von diesem unterschrieben zurückgeschickt werden müssen. "Das bietet genügend Zeit zum Nachdenken und verhindert Abo-Fallen aller Art." Auf Bundesebene sei das Thema bereits diskutiert worden, so Profit. Allerdings sei noch offen, ab wann das Verbot gelten solle.

Martin Rader jedenfalls hat gemeinsam mit der Verbraucherzentrale ein weiteres Schreiben an die PVZ geschickt - mit einer Frist bis Ende März. Bis dahin soll das Unternehmen seine Kündigung akzeptieren und keine weiteren Abo-Verlängerungen mehr vornehmen.

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Franziska Grote